fehlerhafte AEVO-Prüfungen

Fehlleistungen von IHKs und HwKs bei Ausbildereignungsprüfungen

Auf dieser Unterseite geht es um die Dokumentation von gravierenden Fehlleistungen der Prüfungskommissionen in den IHKs und HwKs im Zusammenhang mit den Ausbildereignungsprüfungen.

Der ‘Heiligenschein’ für IHKs und HwKs ist unbegründet

Symbolbild: Porzellan-Engel mit Heiligenschein
Grafik von pixabay.com

IHKs und HwKs (Handwerkskammern) haben in der öffentlichen Wahrnehmung ein positives Image. Das gilt insbesondere hinsichtlich ihrer Funktion als Prüfungsinstanz für die berufliche Bildung.

“Wo Licht ist, ist aber auch Schatten!”

In den ersten Jahren meiner Tätigkeit als Dozent in den Vorbereitungskursen auf die Ausbildereignungsprüfung hatten meine Seminarteilnehmer die Prüfung jeweils in der IHK Köln abgelegt. – Jährlich zwischen 50 und 70 Prüflinge.

Seinerzeit wurden die schriftlichen AEVO-Prüfungsfragen und die Musterlösungen von den IHKs noch veröffentlicht.

Mehrere Male hatte ich damals die Verantwortlichen innerhalb der IHK Köln auf eindeutige Fehler in den Aufgabenstellungen und in den Musterlösungen hingewiesen:

  • Manchmal waren nur die Aufgabenstellungen in sich nicht stimmig.
  • Manchmal waren die Musterlösungen schlicht falsch!

Das Unangenehme für die Prüfungsteilnehmer ist in solchen Fällen, dass sie für die nicht angekreuzten falschen Musterlösungen keine Punkte bekamen. Die Ausbilder hatten in meinen Prüfungsvorbereitungskursen einzelne Inhalte etwas Anderes gelernt, als sie teilweise innerhalb der schriftlichen Ausbildereignungsprüfungen verlangt wurden.

Ich konnte auch nicht ausschließen, dass sich solche Fehler in den praktischen Prüfungen fortgesetzt hatten.

Auf meine stets sachlichen Fehlerhinweise in den schriftlichen Prüfungen hatte ich von der IHK Köln zwar jeweils konstruktive Antworten bekommen, aber die Prüfungsergebnisse meiner Kursteilnehmer wurden nie geändert. Das hatte ich allerdings auch nicht gefordert.

Irgendwann habe ich festgestellt, dass die Prüfungungsbögen mit den falschen Aufgabenstellungen und falschen Musterlösungen erneut verwendet wurden. Als ich die IHK Köln darauf hingewiesen hatte, bekam ich die Antwort, dass es noch einen größeren Vorrat dieser Unterlagen gebe. Der Vorrat müsse zunächst noch aufgebraucht werden!

Die IHK-Organisation hat sich inzwischen der möglichen Kritik an ihren schriftlichen AEVO-Prüfungsaufgaben entzogen, indem sie die Prüfungsunterlagen einfach nicht mehr zugänglich macht.

Übrigens: Auch die erste Auflage einer Broschüre mit Musterprüfungsfragen und Lösungen enthielt mehrere Fehler. Herausgeber war die “DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH – Bonn” (inzwischen ‘DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH’). Die von mir in dieser Broschüre festgestellten und gemeldeten Fehler wurden in der folgenden Auflage berichtigt.

Übrigens: Meine AdA-Kursteilnehmer hatten seinerzeit jahrelang ihre Ausbildereignungsprüfungen bei der IHK Köln überwiegend mit der Note “2” und “1” bestanden!

verstärkte Bemühungen wegen der Probleme bei den Ausbildereignungsprüfungen

Symbolbild: Plüschaffe, der sich die Ohren zuhält
Grafik von pixabay.com

Ab 2008 hatte ich im foraus-Forum des “Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)” auf mehrere Probleme im Zusammenhang mit den Ausbildereignungsprüfungen hingewiesen. (foraus = Forum für AusbilderInnen des Bundesinstituts für Berufsbildung)

Meist gab es keine Stellungnahme oder sonstige erkennbare Reaktionen der zuständigen Stellen!

Dass Fehler gemacht werden, ist ja nichts Außergewöhnliches. Das passiert jedem und überall – nachweislich auch mehrfach bei Abitur-Prüfungen. Aber diese Ignoranz der Verantwortlichen in der IHK-Organisation habe ich als unerträglich empfunden.

Nachdem im Herbst 2010 gleich fünf meiner 15 AEVO-Kursteilnehmer ungerechtfertigt die praktische Ausbildereignungsprüfung bei der IHK Koblenz nicht bestanden hatten, habe ich ‘richtig’ zu kämpfen begonnen.

Hinzu kam, dass die IHK-Prüfungsausschussmitglieder den betreffenden Prüflinge wohlmeinend empfohlen hatten, vor ihrer Wiederholungsprüfung lieber noch einmal an einem AdA-Kurs der DAA oder der IHK Koblenz teilzunehmen! Das bedeutet im Umkehrschluss: Ihr bisheriger Kursleiter zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (also ich) hat offenbar keine Ahnung! – Das war ein geschäftsschädigendes Verhalten inkompetenter IHK- Prüfungsausschussmitglieder!

Nach langer Auseinandersetzung mit dem IHK-Verantwortlichen hatte die IHK Koblenz schließlich die Widersprüche der fünf Prüflinge akzeptiert und die betreffende Ausbildereignungsprüfung insgesamt annulliert.

In der wiederholten praktischen Ausbildereignungsprüfung erzielten die betreffenden Prüflinge bei derselben IHK zweimal die Note “3”, zweimal die Note “2” und einmal die Note”1″ …

Hier können Sie die komplette Korrespondenz mit der IHK Koblenz lesen.

Dieser dramatische Vorgang hatte mich veranlasst, nun massiver gegen die Probleme und gegen die (teilweise) gravierenden Fehlleistungen der IHK-Organisation und der betreffenden IHK-Prüfungsausschüsse im Zusammenhang mit den Ausbildereignungsprüfungen vorzugehen:

Hier ein Screenshot eines meiner damaligen Posts innerhalb des foraus-Forums. Leider ist dieser Post im foraus-Forum nicht mehr auffindbar. Insofern ist die Sammlung der betreffenden Informationen hier auf meiner eigenen Webseite durchaus berechtigt.

Screenshot eines meiner Beiträge im foraus-Forum des Instituts für Berufsbildung. Inhalt: "weitere Fachaufsichtsbeschwerde"

meine kritischen Beiträge im foraus-Forum

2010

  • Forderung: Veröffentlicht die schriftlichen AEVO-Prüfungsunterlagen!23.11.2010
  • Leistungen zweier AEVO-Prüfungskommissionen: ‘Mangelhaft26.11.2010

2011

  • ‘Präsentation’ oder ‘praktische Durchführung’ – Wer darf bei der Ausbildereignungsprüfung wählen?25.02.2011
  • ‘unerlaubte’ Bewertung der Konzepte zur Ausbilderprüfung – 02.03.2011

2012

  • Widerspruch gegen ein IHK-Prüfungsergebnis20.02.2012
  • Unerlaubte(?) Frage bei der Prüfungsanmeldung zur Ausbilderprüfung08.03.2012
  • Sinnhaftigkeit – zuständige Stellen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen08.04.2012
  • “Regionale Besonderheiten” beim praktischen AEVO-Prüfungsteil29.08.2012

2013

  • Nix hören, nix sehen, nix sagen – Kritik-Kultur fördern!Bitte bis zum 29.05.2013 scrollen.
  • Praktischer Teil der Ausbilderprüfung: einstudiertes Schauspiel?13.09.2013
  • Frühere AEVO-Prüfungsunterlagen (unerlaubterweise!) im IHK-Prüfungsvorbereitungsseminar – 13.09.2013 [Dieser Beitrag ist im foraus-Forum leider nicht mehr auffindbar.]
  • Nicht legitimiertes Fachgespräch in der praktischen Ausbilderprüfung 08.11.2013
  • Interessenkonflikt bei Ausbilderprüfungen – 08.11.2013
  • Feedbacks auch für AEVO-Prüfer?11.11.2013
  • Die zuständige Stelle hat definitiv kein Recht, Ihnen die Methode vorzuschreiben!Bitte bis zum 8.12.2013 scrollen.

2014

  • Ausbilderprüfung: praktischer Teil – Korrespondenz mit dem IHK-Geschäftsführer – 20.01.2014
  • Wie kann man IHKs veranlassen, sich in ihren Ausbilderprüfungen endlich rechtskonform zu verhalten? 21.01.2014
  • Es reicht! – Unangemessenes Verhalten von IHK-/HwK-Prüfern 12.06.2014


Manche AEVO-Prüfungsausschüsse sind inkompetent

Symbolbild: Tafelanschrieb: "2 plus 2 = 5"
Grafik von pixabay.com

Meine Meckerei hat nichts mit Prinzipienreiterei zu tun, sondern damit, dass die Teilnehmer meiner Kurse zur Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung von mir richtig vorbereitet werden. Manche IHK-Prüfungsausschüsse sind aber nachweislich inkompetent. Und die Teilnehmer innerhalb der Ausbilderprüfungen müssen immer wieder darunter leiden:

  • in Form ungerechtfertigt schlechter Bewertungen und
  • sogar durch ungerechtfertigtes ‘Durchgefallen – Ausbilderschein nicht bestanden’.

Oben habe ich bereits die problematische praktische Ausbilderprüfung bei der IHK Koblenz genannt, die schließlich zu “Ausbilderprüfung wird annulliert” geführt hatte.

Ein anderer krasser Fall war die rechtswidrige AEVO-Prüfung bei der Handwerkskammer Köln.

Ich sehe die Problemursachen nicht primär bei den Mitgliedern der AEVO-Prüfungsausschüsse selbst, sondern bei den fest angestellten Mitarbeitern der IHKs, die für die Organisation der Ausbilderprüfungen zuständig sind:

  • Einige dieser Mitarbeiter in den IHKs und HwKs halten sich nicht an die verbindlichen Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
  • Sie ignorieren kritische Hinweise, die sie unmittelbar erhalten und die über das BIBB-Forum veröffentlicht wurden.
  • Einige dieser Mitarbeiter in den IHKs und HwKs kommen ihrer Aufgabe, die ehrenamtlichen AEVO-Prüfer zu qualifizieren, gar nicht oder nur unzureichend nach.

Das führt schließlich in einigen Fällen zur Situation: Inkompetente AEVO-Prüfer maßen sich an, AEVO-Prüflinge zu bewerten!

Sonderpunkt zum Stichwort “Kompetenz in AEVO-Prüfungsausschüssen”:

Ein Prüfungsausschussmitglied bei der IHK Kassel und der IHK Hannover (in Personalunion auch privater Anbieter von AEVO-Kursen) hat auf YouTube ein Video online gestellt, das ein mustergültiges Lehrgespräch zeigen soll. In weiten Teilen ist es tatsächlich prima! – Es ist aber teilweise problematisch und in einem Teilbereich sogar gravierend falsch. Der schwerwiegende Fehler wird von Prüferkollegen in anderen IHKs entsprechend negativ bewertet.

Screenshot / Ausschnitt meines Kommentars auf YouTube

Wie ist dieses IHK-Prüfungsausschussmitglied mit meinem Kommentar auf YouTube umgegangen? Er hatte ihn ganz schnell gelöscht. – Es wäre natürlich auch möglich gewesen, den Fehler einzugestehen (Wir alle machen Fehler; ich natürlich auch!) und das Video neu aufzunehmen …

In ahnungsvoller Voraussicht hatte ich zuvor eine Kopie meines Kommentars erstellt …

Erst Aufsichtsbeschwerden führten zu Änderungen der Ausbilderprüfungen bei den IHKs / HwKs

Foto eines großen Bürogebäudes
Grafik von pixabay.com

Ich, als AdA-Kursleiter und Herausgeber der AEVO-Lernkartei, habe nicht die Möglichkeit, gegen krasse Fehlentscheidungen von Prüfungsausschüssen unmittelbar vorzugehen. Deshalb hatte ich jahrelang intern auf die Fehler bei den Ausbilderprüfung hingewiesen.

Anfänglich hatte ich die IHKs direkt angeschrieben. Generell hatte ich zwar freundliche und beschwichtigende Antworten erhalten. Aber geändert hatte sich sich meist gar nichts.

Später hatte ich für meine Kritik und für meine Anregungen das “Forum für AusbilderInnen (foraus.de)” genutzt, allerdings ebenso überwiegend erfolglos.

Mit meinen Informationen auf dieser Webseite kläre ich über viele Details zur Ausbilderprüfung auf.

Prüflinge, die sich in der Bewertung ihrer Ausbilderprüfung fehlerhaft behandelt fühlen, finden auf meiner Webseite wertvolle Hinweise. Ich stelle dar, was alles in diesen Ausbildungseignungsprüfungen rechtswidrig passiert (ist) und die Begründungen, warum bestimmte AEVO-Prüferverhalten rechtswidrig sind. So haben die betroffenen Prüflinge die Möglichkeit, selber gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.

Auf der Unterseite ‘Besonderheiten der AEVO-Prüfung in den einzelnen IHKs‘ finden Sie zu zahlreichen IHKs konkrete kritische Hinweise. 

Gegen mehrere IHKs und gegen die HwK Köln habe ich so genannte Aufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eingereicht, und zwar jeweils wegen

  • der rechtswidrigen Bewertung der ‘Unterweisungsentwürfe’
  • wegen der Beschneidung der Wahlfreiheit (Präsentation oder Unterweisung) innerhalb der praktischen Ausbildungseignungsprüfungen. Das hat bei den betreffenden IHKs gewirkt
  • zu langer Prüfungsdauer

Wie ich später festgestellt habe, haben andere IHKs das gleiche rechtswidrige Verhalten fortgesetzt.

Ich habe nicht die Absicht, wegen jedes rechtswidrigen Verhaltens jeder IHK oder Handwerkskammer im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildungseignungsprüfungen eine Aufsichtsbeschwerde bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Das hatte ich bislang nur dann getan, wenn die Teilnehmer meiner eigenen AdA-Kurse über längere Zeit von der Rechtswidrigkeit betroffen waren oder Käufer meiner AEVO-Lernkartei.

Meine bisherigen Fachaufsichtsbeschwerden und die darauf folgenden Reaktionen der Aufsichtsbehörden belegen, dass ich mit meiner ‘Meckerei’ bei den Ausbildungseignungsprüfungen richtig liege!

Es gibt aber auch Positives hinsichtlich der Ausbildungseignungsprüfungen

Symbolbild: vier gelbe Bälle mit unterschiedlichen Smileys
Grafik von pixabay.com

Zunehmend werden die AEVO-Prüfungen bei den IHKs entsprechend den Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung durchgeführt.

Die Prüflinge können sich also zunehmend darauf verlassen,

  • dass nur diejenigen Inhalte geprüft werden, die geprüft werden dürfen
  • dass der Weise geprüft wird, wie die Ausbilder-Eignungsverordnung es verlangt
  • dass die von der AEVO-Prüfung vorgegebene Prüfungsdauer eingehalten wird
  • dass die Prüfungen in der Weise bewertet werden, wie die Ausbilder-Eignungsverordnung es vorsieht.

Aber das gilt offensichtlich leider noch immer nicht für alle IHKs und HwKs. 

unbefriedigendes Fazit

Es bleiben überwiegend nur die nachweisbaren Fehler auf IHK-Webseiten und auf anderen IHK-Dokumenten, gegen die man erfolgreich vorgehen kann. – Die Spitze eines Eisbergs?

  • Die eventuellen IHK-Fehlleistungen innerhalb der schriftlichen AEVO-Prüfungen bleiben weitgehend unentdeckt, weil die Prüfungsfragen und Musterlösungen schon seit vielen Jahren nicht mehr veröffentlicht werden.
  • Die eventuellen IHK-Fehlleistungen innerhalb der praktischen AEVO-Prüfungen bleiben weitgehend unentdeckt, weil sie nicht öffentlich sind. Es ist für einen Prüfling sogar äußerst schwierig, in fraglichen Fällen die Kopie des betreffenden Prüfungsprotokolls zu erhalten.

Nachtrag Mai 2022:

Die IHK Arnsberg stellt innerhalb des Fachgesprächs noch immer unerlaubte Fragen.

Deren Merkblatt (Stand 07/2014) dieser IHK enthält u. a. folgenden Punkt: „Mögliche Gesprächsschwerpunkte können u. a. sein: …. 10. Fachlicher Hintergrund zu den Handlungsfeldern 1 – 4“ und zwar unabhängig von der vorangegangenen ‚Präsentation‘ bzw. ‚Durchführung‘

Ein Prüfling hat mir hierzu folgende Info geschickt:

So wird beispielsweise zum Ende der Prüfung gefragt, ob ein Auszubildender verlangen kann, dass sein Ausbildungsverhältnis bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung verlängert wird. Anschließend wird noch nach den Bedingungen für die Verlängerung gefragt.

Zur (leider erforderlichen) Beweissicherung habe ich dieses Merkblatt hier verfügbar gemacht, siehe Seite 2, ‘Phase B), Ziffer 10’