IHK rückt das AEVO-Prüfungsprotokoll nicht heraus

Sie brauchen das AEVO-Prüfungsprotokoll, um ggf. Widerspruch gegen ‘nicht bestanden’ einzulegen

Der folgende Bericht stammt von einem Ausbilder, der 2015 bei der AEVO-Prüfung durchgefallen war, aber nicht an meinem Ausbilder-Seminar teilgenommen hatte:

Sehr geehrter Herr Vogt,

wir hatten gestern bezüglich meiner nicht bestandenen mündlichen AEVO-Prüfung vor der IHK xy telefoniert. Heute habe ich die IHK Dresden angerufen, zwecks Termin für die Einsichtnahme ins Prüfungsprotokoll. Die nette Frau hat mir auch noch vorgelesen, was die Prüfer notiert haben. Es wurde mir Folgendes gesagt:

Die IHK Dresden benotet nach drei Punkten, einmal die Planung, dann die Durchführung und zum Schluss das Fachgespräch. Auf meine Aussage hin, dass eine Planung gar nicht in die Bewertung einfließen dürfe, sagte man mir, dass man sich in der Praxis auch vorbereitet und plant und sich mit der Sache auseinandersetzt. Es könne auch ohne Planung in die Prüfung gegangen werden, da gäbe es auch Punkte (muss ich jetzt nicht verstehen).

Es war ein knappes Ergebnis, bemängelt wurden auch die Lernziele, die ich definitiv richtig formuliert hatte.

Ich warte den Bescheid ab, sehe das Prüfungsprotokoll ein und gehe dann in Widerspruch.

Die Dame sagte noch, dass ein Widerspruch keinen Sinn gäbe.

Ich werde das Thema (Zahlungsüberweisung – 4-Stufen-Methode) ändern, da sich die Literatur nicht einig ist. Der eine sagt, das sei kein psychomotorischer Inhalt, der andere sagt, Formblätter eignen sich für die 4-Stufen-Methode. – Vielleicht werde ich das Thema ‘Personalakte’ bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

AEVO-Prüfungsprotokoll ist Grundlage für den Widerspruch

Guten Morgen, Herr A,

nur wenn Sie das Prüfungsprotokoll besitzen, können Sie mit beweisbaren Fakten argumentieren: Denn wenn dort Ihr Konzept ausdrücklich bemängelt worden ist, haben Sie eine sehr gute Chance, dass das Ergebnis ‘Prüfung nicht bestanden’ aufgrund Ihres Widerspruchs aufgehoben werden muss.

Konsequenz:

  • Sie sind nicht durchgefallen.
  • Sie zeigen gegenüber dem Prüfungsausschuss Ihre eigene Stärke … und ducken sich nicht einfach weg. – “Wer sich (gegen Unrecht) nicht wehrt, lebt verkehrt.”
  • Die Wiederholung der ersten mündlichen Prüfung darf Ihnen nicht noch einmal in Rechnung gestellt werden (Prüfungsgebühr).

Beste Grüße
Ihr Reinhold Vogt

IHK verweigert die Herausgabe des Prüfungsprotokolls

Sehr geehrter Herr Vogt,

die IHK Dresden rückt das Protokoll nicht raus. Ich kann noch meine Dozentin mitnehmen, die mit Einsicht nimmt und sie dann als Zeugin benennen kann. Wäre doch auch eine Möglichkeit.

Hatten Sie schon eine Aufsichtsbeschwerde an die IHK Dresden geschickt?

Mit freundlichen Grüßen

Guten Morgen, Herr A,

bitte lesen Sie zu dieser Frage den angehängten Text von A. Ruschel.  (Anm.: A. Ruschel ist emeritierter Professor und war mehr als 30 Jahre lang Mitglied eines IHK-Prüfungsausschusses für Ausbilder-Prüfungen.)

Wenn die Angaben des Prüfungsprotokolls Grundlage für einen Widerspruch sein sollen, muss es – eigentlich logischerweise – das Recht geben, eine Protokoll-Kopie zu verlangen, die ggf. auch für eine anschließende Verwaltungsgerichts-Klage gebraucht wird. Und genau so würde ich gegenüber der IHK schriftlich (ggf. per eMail) argumentieren.

Hatten Sie schon eine Aufsichtsbeschwerde an die IHK xy geschickt?

Nein, das tue ich nur in den Fällen, in denen es sich um Teilnehmer meiner Ausbilderseminare handelt. (Ich habe bereits mehrere Aufsichtsbeschwerden erfolgreich eingereicht.) – Machen Sie es also bitte selbst. Es reicht ein einfacher eMail-Text an die Aufsichtsbehörde.

Beste Grüße
Ihr Reinhold Vogt

Auch die IHK Köln wollte das Prüfungsprotokoll zunächst nicht herausrücken

Ein Teilnehmer, der an meinem Seminar zur Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung teilgenommen hatte, war durch den praktischen Prüfungsteil gefallen. Er fühlte sich ungerecht beurteilt.

Nachdem er mir telefonisch von Einzelheiten aus seiner mündlichen Prüfung berichtet hatte, hatte ich ihm empfohlen, sich das AEVO-Prüfungsprotokoll schicken zu lassen. Denn daraus könnte sich ergeben, dass die Prüfung offensichtlich in mehreren Teilen nicht korrekt durchgeführt wurde. – Rein vorsorglich solle er schon vorab seinen Widerspruch zum Prüfungsergebnis an die IHK Köln schicken, um die Widerspruchsfrist zu wahren. Die Begründung des Widerspruchs kann er ja noch nachliefern.

Danach schrieb mir dieser Ausbilder:

Hallo Herr Vogt,

die IHK Köln bietet mir nur Einsichtnahme vor Ort an! Wie soll ich dann die Sachen beweisen, wenn ich mir das nur anschauen kann? Ist dies denn so rechtens?

Meinen Sie, dass ich Herrn XX fragen kann, ob ich zumindest vor Ort eine Kopie mitnehmen darf? Ich fahre sonst über 3 Stunden hin- und zurück, nur damit ich mir das einmal durchlesen kann…

Mit freundlichen Grüßen

Guten Morgen, Herr …,

die IHK Köln bietet mir nur Einsichtnahme vor Ort an!

Wahrscheinlich ist die IHK auch nur dazu verpflichtet. – Die aktuelle Prüfungsordnung der IHK Köln sagt nichts anderes.

Es gibt andere IHKs, die bei den AEVO-Prüfungen großzügiger mit der Herausgabe von Prüfungsprotokollen sind. Ich habe bereits mehrere Protokoll-Kopien gesehen.

Die IHK Hamburg ist sogar vorbildlich. Sie bietet stets eine Kopie von sich aus an, Zitat:

“Mir ist bekannt, … dass das Ergebnis meiner flüchtigen (zum Beispiel mündlich) Prüfungsleistungen erläutert wird, wenn ich dies sofort nach Beendigung der jeweiligen Prüfung verlange. Zur Beweissicherung kann ich außerdem gleichzeitig eine schriftliche Begründung beantragen. Dies wird mir nach der Prüfung zugeschickt.”

Meinen Sie, dass ich Herrn XX fragen kann, ob ich zumindest vor Ort eine Kopie mitnehmen darf?

Selbst wenn er ablehnt (Das halte ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrung mit der IHK Köln für wahrscheinlich.), können Sie vor Ort bestimmte Textteile abschreiben …

Wichtig sind die Textteile, mit denen Ihr Durchfallen begründet wird. Auf jeden Fall erfahren Sie dadurch noch einmal und mit zeitlichem Abstand ganz konkret, welche Erwartungen Sie bei dieser Prüfungskommission nicht erfüllt hatten. Es könnte auch sein, dass Sie einen Vermerk finden, nachdem zumindest einer der Prüfer ein Minderheitsvotum abgegeben hat, nämlich „bestanden“.

Sofern Sie nicht in großem Zeitdruck sind, würde ich an Ihrer Stelle vom Recht auf Einsichtnahme ins Prüfungsprotokoll Gebrauch machen: „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“

IHK Köln hat schließlich eine Kopie des Prüfungsprotokolls geschickt

Der Ausbilder, der die praktische AEVO-Prüfung nicht bestanden hatte, hatte nach einigem Hin und Her schließlich doch eine mehrseitige Kopie des Prüfungsprotokolls erhalten.

Nachdem ich mir das Protokoll angesehen hatte, habe ich meinem Seminarteilnehmer empfohlen, der IHK Köln folgendes Schreiben zu schicken:

Sehr geehrter Herr XX,

Sie erhalten hiermit meine detaillierte Widerspruchsbegründung:

Protokoll zur praktischen Durchführung

Mein Lernziel lautete “… wird die versicherten Gefahren in der Teilkaskoversicherung aufzählen und erklären können.” (Beweis: mein an die IHK Köln eingereichtes Deckblatt)

Im Protokoll wird unter Planung (lediglich) bemängelt, dass mein Lernziel “nicht eindeutig (messbar)” gewesen sei.

Diese Aussage stellt eine falsche Bewertung dar.

Begründung: siehe Anlage mit Muster-Lernzielen aus “Ausbildung der Ausbilder – AEVO / Prüfungsvorbereitung auf die AEVO / Aufgaben / Lösungsvorschläge – 1. Korrigierte Auflage 2005 (DIHK-Bildungs-GmbH)” 

Gegebenenfalls werde ich meinen Dozenten aus dem AEVO-Prüfungsvorbereitungsseminar, Herrn Reinhold Vogt, bitten, mir ähnliche Lernziel-Formulierungen aus früheren IHK-Prüfungsaufgaben zur Verfügung zu stellen.

Das Prüfungsergebnis ist allein schon zu diesem Abschnitt um 6 Punkte zu erhöhen. Es ergeben sich zur ‘Praktischen Durchführung” deshalb nicht nur 42, sondern 48 Punkte!

Über weitere Bewertungs-Details kann diskutiert werden …

Protokoll zum Fachgespräch

Das Protokoll ist in weiten Teilen unleserlich; deshalb ist dieser Prüfungsteil weitgehend nicht nachvollziehbar.

Insofern liegt ein Formfehler vor. – Begründung:

  • 42 (3) BBiG “Die nach Absatz 2 beauftragten Mitglieder dokumentieren die wesentlichen Abläufe und halten die für die Bewertung erheblichen Tatsachen fest.”

“Das Prüfungsprotokoll dient dazu, eine Prüfung nachträglich nachvollziehbar zu machen und zwar auch für jemanden, der nicht dabei gewesen ist. … Es reicht vielmehr nach der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes aus, wenn hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen getroffen wurden, die das Prüfungsgeschehen auch noch nachträglich aufklären können. (BVerwG, Beschluss vom 31. März 1994, AZ 6B 65/93)”

Ferner siehe Prüfungskompass der IHK Konstanz [nicht mehr verfügbar]

Gesamtbewertung der praktischen Prüfung

Im Bewertungsbogen wird das Ergebnis der praktischen Durchführung mit 0,6 bewertet, das Fachgespräch jedoch mit 0,4.

Damit liegt ein weiterer Formfehler vor. – Begründung:

“… die einzige zulässige Schlussfolgerung aus dem Wortlaut der AEVO kann nur sein: Praktischer Teil – Wertung: 50/50 – Hätte die Verordnung eine andere Regelung gewollt, würde es da drin stehen – so wie es in anderen Verordnungen der Fall ist. …” siehe Link 

ergänzend: “Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn insgesamt (Präsentation / Unterweisung plus Fachgespräch) mindestens 50 Punkte (Note ausreichend) erzielt wurden. Dabei haben die Präsentation / Unterweisung und das Fachgespräch die gleiche Gewichtung.” – (mit Link zum betreffenden Link der IHK Bremen)

=

Ich bitte Sie, mich für die erneute praktische Durchführung einem anderen Prüfungsausschuss zuzuweisen, weil nicht auszuschließen ist, dass mich die Mitglieder des ersten Prüfungsausschuss – aus Verärgerung – besonders streng und ungerecht bewerten würden.

Mit besten Grüßen

Fazit

Falls Sie in der praktischen AEVO-Prüfung durchgefallen sein sollten und Ihnen die IHK die Herausgabe des Prüfungsprotokolls verweigert, schlage ich Ihnen ungefähr folgende Argumentation vor:

  • Es bedeutet für Sie Stress, dass Sie überhaupt den Widerspruch einlegen wollen und dann erst recht, wenn Sie – unter Aufsicht eines IHK-Mitarbeiters in den Räumen der IHK – versuchen, sofort vor Ort die Aussagen im AEVO-Prüfungsprotokoll einzuschätzen. Unter diesem Stress ist das kaum möglich.
  • Insbesondere wegen fehlender Kenntnisse / Erfahrung zu solch einem Widerspruchsverfahren sind Sie kaum in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Aussagen im AEVO-Prüfungsprotokoll zu bewerten. Sie brauchen das Protokoll, um es ggf. Ihrem Dozenten aus dem Ausbilderseminar zeigen zu können. (Die obigen drei Begründungen für den Widerspruch könnten Sie ggf. zitieren.)
  • Solange es keine Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, kann eine Ähnlichkeit aus dem Mietrecht in Verbindung zur Abrechnung der Betriebskosten (Nebenkosten) weiterhelfen: Ein Mieter kann vom Vermieter zwar keine Kopien der Ausgabenrechnungen fordern, darf aber bei der Belegeinsicht die betreffenden Belege fotografieren.
Hinweis auf weitere Beiträge zur Ausbildereignungsprüfung
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zur AEVO-Prüfung

Das für die AEVO-Prüfung erforderliche Wissen ist umfangreich und vielfach nicht logisch ableitbar.

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