Themen für Präsentationen zwingend vorgegeben
Die IHK Wuppertal scheint die Themen für die Präsentation zwingend vorzugeben und sie scheint die Wahl zwischen Präsentation und Durchführung einer Ausbildungssituation einzuschränken (Zitat: “Die zum jeweiligen Prüfungstermin zu prüfende Ausbildungssituation ist der Anlage zu entnehmen.”). – Beides ist rechtswidrig.
Auszug aus dem Merkblatt der IHK Wuppertal:
Anlage zum Merkblatt:
Vorschlag: Widerspruch gegen Prüfungsergebnis
Falls ein Prüfling die AEVO-Prüfung bei der IHK Wuppertal nicht bestehen sollte, empfehle ich den frist- und formgerechten Widerspruch aufgrund eines Formfehlers (Die AEVO überlässt dem Prüfling die Wahlfreiheit. Daran haben sich auch die IHKs zu halten. – Begründung).
Gleichzeitig empfehle ich eine Aufsichtsbeschwerde gegen die IHK Wuppertal bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf. Eine formlose eMail reicht aus.
Stand Okt. 2016:
Das Merkblatt der IHK Wuppertal erweckte – rechtswidrig – den Eindruck, dass der Prüfling nur eine Präsentation durchführen darf. Das Merkblatt enthält an keiner Stelle einen Hinweis auf das Wahlrecht des Prüflings: Präsentation oder Durchführung.
Darüber hinaus gab die IHK Wuppertal rechtswidrig die Themen der Präsentation vor:
10. Oktober 2016
Nach der jahrelangen Verunsicherung der von mir gecoachten Prüflinge, die sich bei der IHK Wuppertal zur Prüfung angemeldet hatten, hatte ich schließlich eine Aufsichtsbeschwerde nun auch gegen die IHK Wuppertal eingereicht:
Am 3. Februar 2017 erhielt ich die Antwort der Aufsichtsbehörde:
… und die IHK will nun Ihr offizielles ‘Merkblatt’ der geltenden Rechtslage anpassen. Diese Rechtsgrundlage gilt bereits seit 2009 …