Der Unterweisungsentwurf / das Konzept wurde bis Mai 2014 mit 20 Prozent bewertet, das Fachgespräch nur mit 30 Prozent:
Der obige Screenshot stammt von März 2014.
Gegen diese rechtswidrige Regelung zur Ausbildereignungsprüfung hatte ich im März 2014 eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht:
Guten Tag,
Sie sind laut Impressum der IHK Kassel-Marburg die zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 11 Abs. 1 IHKG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum IHKG.
Ich lege hiermit eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die IHK Kassel-Marburg wegen rechtswidrigem Verhalten in Verbindung mit § 4 AEVO ein.
Begründung:
Die IHK Kassel-Marburg erläutert auf einer aktuellen PDF (…), dass sie innerhalb der Ausbildereignungsprüfung das Konzept zu einer ‘Präsentation’ bzw. ‘Durchführung’ mit 20% bewertet. Diese Bewertung ist – bereits fünf Jahren – rechtswidrig, siehe Ausführungen des’Deutscher Industrie- und Handelskammertag’ (DIHK), Bereich Berufliche Bildung, siehe https://aevo-lernkartei.de/konzept-zur-ausbildereignungspruefung/
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilten, ob und ggf. wie Sie gegen diese beanstandete Prüfungsdurchführung der betr. IHK vorgegangen sind.
Aufgrund dieser Fachaufsichtsbeschwerde hat die IHK Kassel-Marburg ihr Verfahren bei der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) geändert: