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- Wie läuft der praktische Teil Ihrer Ausbildereignungsprüfung ab?
- Wie sollten Sie Ihre Wahlmöglichkeit im ersten Teil der praktischen Ausbildereignungsprüfung nutzen?
- Wichtige Punkte bei jeder Unterrichtsrichts-Simulation
- Was erwartet Sie im zweiten Teil Ihrer praktischen Ausbildereignungsprüfung?
- Selbstreflektion erwünscht
- Wie werden die zwei Bestandteile der praktischen Ausbildereignungsprüfung gewichtet?
- Inwiefern sind die Bewertungen von mündlichen Prüfungen auch von der Tageszeit abhängig?
Wie läuft der praktische Teil Ihrer AEVO-Prüfung ab?
Der praktische Prüfungsteil wird umgangssprachlich auch als mündliche Ausbildereignungsprüfung bezeichnet.
Der praktische Teil der AEVO-Prüfung findet typischerweise vor drei Prüfern statt. Manchmal sind es auch vier oder sogar fünf Prüfer. Nur im Ausnahmefall darf die praktische Prüfung von nur zwei Prüfern abgenommen (BBiG 2020).

Nach § 4 AEVO darf die praktische Prüfung nur 30 Minuten dauern.
- Die 30 Minuten teilen sich auf in 15 Minuten für die “Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation” oder für die “Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation” (früher umgangssprachlich: ‘Unterweisung’). Einige IHKs, zum Beispiel die IHK Köln, beschränken diesen ersten Teil der praktischen Prüfung sogar auf nur zehn Minuten.
- Anschließend findet in der verbleibenden Zeit, also in den restlichen 15 bis zwanzig Minuten, das Fachgespräch statt.
Für die Ausbildung in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft gibt es für den Inhalt und für die Dauer der praktischen Prüfung abweichende Regelungen, § 4 (4) AEVO.
Wie sollten Sie Ihre Wahlmöglichkeit im ersten Teil der praktischen AEVO-Prüfung nutzen?
Als ersten Teil der praktischen AEVO-Prüfung führen Sie die ‘Präsentation’ oder einen Demonstrations-Unterricht durch. § 4 (3) AEVO: „Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus.“
Ich rate allen Prüflingen, für die AEVO-Prüfung anstelle der Präsentation lieber die Unterrichts-Simulation durchzuführen: Eine Unterrichts-Simulation ist vor allem einfacher, hat aber auch noch einige weitere Vorteile!
‘Unterweisung’ ist der Begriff, der in einer früheren Version der Ausbildereignungsverordnung verwendet wurde. Er ist auch heute noch gebräuchlich und meint die Simulation eines kleinen Unterrichts.
Wichtige Punkte bei jeder Unterrichtsrichts-Simulation

Die meisten Prüflinge simulieren vor den Prüfern einen Unterricht in Form des Lehrgesprächs oder einen Unterricht nach der 4-Stufen-Methode. – Entscheidend für das Eine oder Andere ist der zu vermittelnde Lerninhalt:
Sofern es sich beim Lerninhalt überwiegend um einen Wissensinhalt handelt, ist das Lehrgespräch die richtige Methode. Die 4-Stufen-Methode kommt für überwiegend handwerkliche Inhalte in Frage.

In beiden Fällen müssen Sie unbedingt ein richtig formuliertes Feinlernziel nennen.

Wichtig ist in beiden Fällen auch, dass Sie in Ihrem Unterricht möglichst viele öffnende Fragen an den Azubi stellen und den Lerninhalt mit ihm insofern fragend erarbeiten.
Zum Schluss des Lehrgespräches müssen Sie eine Lernerfolgskontrolle durchführen und einen Impuls zum Praxistransfer geben. – Bei der 4-Stufen-Methode muss es eine Überleitung zur vierten Stufe geben: üben, üben, üben.
In manchen IHKs und manchen HwKs stellt sich Ihnen ein Mitglied der Prüfungskommission als Azubi zur Verfügung. In anderen IHKs bzw. HwKs dürfen beziehungsweise müssen Sie Ihren Azubi mitbringen.
Es ist natürlich einfacher, einen Unterricht mit einem Auszubildenden durchzuführen, mit dem man diesen Teil der AEVO-Prüfung vorab durchspielen konnte!
Was erwartet Sie im zweiten Teil Ihrer praktischen Ausbildereignungsprüfung?

Als zweiter Teil innerhalb Ihrer praktischen Ausbildereignungsprüfung folgt das Fachgespräch.
„Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern.“ Ebenfalls geregelt in § 4 (3) AEVO.
Beim Fachgespräch geht es also nicht darum, alle möglichen Prüfungsfragen zu bestimmten Fakten bzw. Regelungen aus dem Ausbildungsbereich zu beantworten. Der Inhalt des Fachgesprächs wird von der Ausbildereignungsverordnung eindeutig vorgegeben: “Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern“.
Als “Ausbildungssituation” gilt die zuvor gezeigte Präsentation oder der zuvor durchgeführte Unterricht.
Selbstreflektion erwünscht
Zum Abschluss der Präsentation bzw. des Demonstrations-Unterrichts und als Überleitung zum Fachgespräch werden die Prüflinge häufig gefragt, welchen Eindruck sie selber von ihrer soeben gezeigten Leistung hatten.
Ich empfehle den Prüflingen meiner AdA-Kurse, die alle einen Unterricht durchgeführt hatten, wie folgt vorzugehen:
- Was war Ihr Lernziel?
- In welcher Weise hatten Sie den Unterricht begonnen?
- Was waren Ihren weiteren Einzelschritte / Lernschritte?
- Welchem Zweck dienten diese Einzelschritte?
- Wie hatten Sie den Azubi aktiviert, also in die Erarbeitung des Lerninhalts eingebunden?
- In welcher Weise hatten Sie den Azubi motiviert?
- Wie hatten Sie den Unterricht zu Ende geführt?
- Welche Teile erscheinen Ihnen gut gelungen und warum?
- Welche Teile waren leider nicht so gut gelaufen? Was könnte der Grund hierfür gewesen sein?
Eine selbstkritische Reflektion hat Vorteile, denn manchmal haben die Prüfer gar nicht so viel zu bemängeln: “So schlimm war das doch gar nicht!” – Andererseits nimmt man den Prüfern mit einer ehrlichen Selbstkritik “den Wind aus den Segeln”, falls wirklich gravierende Fehler passiert waren. Selbstkritik kommt auf jeden Fall bei den meisten Prüfern besser an, als vor gespieltem Selbstbewusstsein nur so zu strotzen …
Manche Beobachtungs-Checklisten, die den Prüfern als Bewertungshilfe dienen, enthalten auch den Punkt ‘Selbstreflektion’ / Selbstkritik’ und ‘Umgang mit Kritik’.
Im weiteren Verlauf des Fachgespräches geben die Prüfer Gesprächs-Impulse durch mehrere Fragen. Es geht also nicht um eine Fakten-Abfragerei zu “Auswahl und Gestaltung”, sondern quasi um ein Fach-Gespräch zwischen zwei Fachleuten. Die eine Person ist ein Prüfer, die andere Person sind Sie.
Wie werden die zwei Bestandteile der praktischen Ausbildereignungsprüfung gewichtet?

Für die Bewertung des praktischen Teils der Ausbildereignungsprüfung werden das Ergebnis aus der Präsentation bzw. aus der ‘Unterweisung’ einerseits und das Ergebnis des Fachgesprächs andererseits zusammengefasst. Dabei werden meist beide Teile gleich gewichtet, also mit jeweils 50%.
Eine Ausnahme gibt es bei der IHK Köln. Deren ungleiche Bewertung wird nach meiner Einschätzung einer richterlichen Prüfung nicht standhalten.
Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, sofern der Prüfling insgesamt mindestens 50%-Punkte erreicht hat.
Falls ein Ausbilder bei der praktischen Ausbildereignungsprüfung durchgefallen ist, braucht er lediglich diesen Prüfungsteil zu wiederholen. – Es sind maximal zwei Prüfungs-Wiederholungen möglich.
Inwiefern sind die Bewertungen von mündlichen Prüfungen auch von der Tageszeit abhängig?

Es gibt eine wissenschaftlichen Untersuchung zweier renommierter Universitäten (Columbia University, Ben Gurion-University) über die Milde bzw. die Strenge von Richtern in Strafprozessen: Morgens und nach der Mittagspause werde relativ milde geurteilt. Die Urteile fielen morgens zu 65% zugunsten der Beschuldigten aus, kurz vor der Mittagspause fast nur noch zum Nachteil der Beschuldigten. (Quelle: WDR, Sendung ‘hart aber fair’ vom 20. April 2015)
Eine praktische Ausbildereignungsprüfung ist zwar kein Strafprozess, aber die IHK-Prüfer könnten einmal darüber reflektieren, ob auch ihre Entscheidungen dem Phänomen dieser ‘Kantinenstudie’ entsprechen. – Der DIHT könnte eine entsprechende Untersuchung durchführen …