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- Fall 1: In der IHK Köln durchgefallen – beim zweiten Anlauf bei der IHK Bonn: 90%!
- Fall 2: Zunächst bei der Handwerkskammer Köln durchgefallen
- Fall 3: Schon zweimal bei der IHK Köln durchgefallen – dann mit “Sehr gut” bei der IHK Bonn bestanden
- Fall 4: ‘Praktische Prüfung durchgefallen’ – IHK Koblenz musste die AEVO-Prüfung annullieren
- Fall 5: Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Prüfungsbescheid der IHK Köln
- Sonderfall: Angeblicher Täuschungsversuch

Vorbemerkung
Es ist nicht einfach, Zahlen über die Durchfaller-Quote bei den AEVO-Prüfungen zu erhalten. – Der stellvertretende Geschäftsführer der IHK Koblenz hatte mir jedoch einmal die konkrete Zahlen zu einer bestimmten Prüfung (mit 46 bzw. 45 Prüflingen) mitgeteilt, aus denen man die Durchfaller-Quote ermitteln kann:
- schriftlicher Prüfungsteil: 6,5% – Zitat hierzu: FAZIT daraus: Normale, unauffällige Verteilung!
- praktischer Prüfungsteil: 26,7% – Zitat hierzu: Zwar ist auch das nichts Ungewöhnliches (wir haben in diesem Jahr ca. 1000 Prüfungsteilnehmer AEVO und können das durchaus repräsentativ feststellen), denn die mündlichen Prüfungsergebnisse fallen seit der letzten Novelle der Prüfungsordnung durchgehend schlechter aus als bei den schriftlichen Prüfungen …).
Fall 1: In der IHK Köln durchgefallen – beim zweiten Anlauf bei der IHK Bonn: 90%!

Hallo, Herr Vogt,
… Den schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung habe ich bereits bestanden.
Meine erste Unterweisung (gemeint: praktische Prüfung insgesamt, also Unterrichts-Simulation plus Fachgespräch) bei der IHK Köln habe ich jedoch nicht bestanden.
Ich habe bei der ….-Akademie eine Ausbilder-Ausbildung “Qualitätstraining AEVO” besucht. Hier wurde nur die 4-Stufen-Methode unterrichtet. – Mit der 4-Stufen-Methode bin ich in Köln durchgefallen.
Da ich zwischendurch schwanger geworden bin und ein Jahr in Elternzeit war und nun wieder in Vollzeit arbeite, ist einiges an Zeit vergangen.
Meine Zeit ist sehr begrenzt, aber ich möchte die AEVO-Prüfung zu Ende bringen, zumal ich den Ausbilderschein auch benötige, um die Prüfung zur Personalfachkauffrau abzuschließen.
Wenn ich diesmal wieder nicht bestehe, sind alle bisherigen bestandenen Prüfungen für die Personalfachkauffrau nach 2 Jahren nicht mehr gültig.
Ich habe das Lehrgespräch nie gelehrt bekommen und musste mich selber informieren. – Der ‘Unterweisungs’-Entwurf steht einigermaßen.
Mit Ihren Lernkarten versuche ich, mich nun noch einmal auf den praktischen Teil der AEVO-Prüfung vorzubereiten. Ich weiß allerdings nicht, wie die IHK Bonn diese Prüfung gestaltet. Bei der IHK Köln ging es sehr unfreundlich und sehr streng zur Sache. – In Bonn muss ich meinen Azubi selber mitbringen.
Ich hoffe, ich kann Ihnen morgen meinen Unterweisungsentwurf zusenden.
Mit freundlichem Gruß aus Köln
Auszug meiner Mail nach Durchsicht des Unterrichtskonzepts
(Die Durchsicht des Unterrichtskonzepts ist eine optionale Zusatzleistung zu meinem AEVO-OnlineKurs.)
Hallo, Frau …,
Ihr aktueller Unterrichtsentwurf ist sehr gut: formal und inhaltlich.
- Besonders gut gelungen ist Ihnen das gemeinsame Erarbeiten des Lerninhalts durch öffnende Fragen und Anweisungen an den Azubi, jeweils etwas Bestimmtes zu tun.
- Richtziel, Grobziel, Feinziel stimmen.
- Die Erfolgskontrolle passt zum Feinlernziel.
- Die Anknüpfung zu Beginn und der Ausblick zum Schluss sind vorhanden und stimmig.
Wenn Sie Ihre Unterrichts-Simulation in der erneuten praktischen AEVO-Prüfung nun bei der IHK Bonn in dieser Weise durchführen, bekommen Sie hierfür mindestens ein ‚Gut‘!
Meine Details-Anmerkungen finden Sie im Anhang.
Guten Erfolg! Ich drücke Ihnen die Daumen, damit Sie in Kürze Ihre AEVO-Prüfung im zweiten Anlauf, und zwar nun problemlos bestehen!
Beste Grüße, schönes WE
Ihr Reinhold Vogt
Geschafft!
Guten Morgen Herr Vogt,
wie Recht Sie hatten. Ich habe 90 Punkte für das Lehrgespräch bei der IHK Bonn erhalten!
Ihre AEVO-Lernkartei und Ihre Informationen sind “Gold wert”.
Den Input hatte ich in meiner Ausbilder-Ausbildung für sehr viel Geld und viel Zeiteinsatz leider nicht erhalten.
(Anmerkung: Es handelte sich nicht um meinen Ausbilder-Kurs!)
Bei der IHK Bonn bringt man seinen Azubi mit. – Ggf. für Sie oder Ihre Teilnehmer interessant: Das Intro zur Ausgangssituation, was ca. 4 – 5 Min umfasst, zählt zu den 15 Minuten der Unterweisungszeit. Das wusste ich nicht. Ich musste während der Prüfung mein Konzept kürzen und den Azubi kurz darauf vorbereiten. (Das nennt man dann wohl Problemlösungskompetenz.)
Mit 14,5 Min für das Lehrgespräch mit Intro und am Ende mit einem kurzen Dialog mit mir selber, indem ich reflektiere und zu dem Schluss komme, dass ein Lehrgespräch ideal für diese Art Sachverhalt war, zumal die Erfolgskontrolle positiv verlaufen ist. Und danach 15 Min. Fachgespräch.
Bei der IHK Bonn war es völlig anders als in Köln. Auch die Prüferfragen im Fachgespräch waren absolut anders.
Die IHK Bonn ist in Sachen Zeit von 15 Min sehr streng. Nach 15 Min. wäre das Lehrgespräch abgebrochen worden.
Keine Sekunde drüber ist erwünscht. Bei der IHK Köln hat man eine Toleranz von 1 – 2 Minuten mehr als in Ordnung angesehen. Dennoch waren in Bonn die Prüfer wesentlich menschlicher / zugänglicher als in Köln.
Das war nun meine Rückmeldung.
Ich bedanke mich nochmals bei Ihnen
Alles Gute! – Freundlichen Gruß aus …
Tipp zur richtigen Zeitaufteilung bei Lehrgesprächen innerhalb der AEVO-Prüfung
Die IHK Köln und einige wenige weitere Industrie- und Handelskammern geben für die Unterrichts-Simulation eine Gesamtzeit von zehn Minuten vor. In diesem Fall sollten Sie beim Lehrgespräch maximal sieben Minuten für die Stofferarbeitung gemeinsam mit dem Azubi einplanen. Für den Einstieg und für den Schlussteil verbleiben Ihnen dann drei Minuten.
Die meisten IHKs und die meisten HwKs geben für die Unterrichts-Simulation eine Gesamtzeit von 15 Minuten vor. In diesem Fall sollten Sie beim Lehrgespräch maximal zehn Minuten für die Stofferarbeitung gemeinsam mit dem Azubi einplanen. Für den Einstieg und für den Schlussteil verbleiben Ihnen dann fünf Minuten.
Hinweis auf meine AEVO-Lernkartei:
Fall 2: Zunächst bei der Handwerkskammer Köln durchgefallen

Hallo Herr Vogt,
ich wollte mich bei Ihnen melden wegen meiner AEVO-Prüfung heute Morgen.
Was soll ich sagen? Bestanden! Unterweisung und Fachgespräch: beides mit Note “3”!
Noch mal recht herzlichen Dank für Ihre tolle Unterstützung. Ohne diese wäre es wahrscheinlich nicht so ausgegangen. Ihre Hilfe hat sehr dazu beigetragen, wie wir (Anm.: Ausbilder und mitzubringender Azubi) uns in der praktischen AEVO-Prüfung verhalten sollen. Die Fragen, die Sie mir gestellt hatten, waren fast auch so, wie in der Prüfung.
Wie gesagt noch mal herzlichen Dank
Dieser Ausbilder hatte nicht an meinem Ausbilder-Seminar teilgenommen. – Nachdem er zunächst die praktische AEVO-Prüfung nicht bestanden hatte, hatte ich ihn (zusammen mit seiner Mitarbeiterin, die in der Prüfung die Rolle der Auszubildenden übernehmen sollte) in einem etwa vierstündigen Coaching auf den praktischen Teil der AEVO-Prüfung – “zweiter Anlauf” – vorbereitet.
Innerhalb dieses 4-Stunden-Coachings hatten wir auch das Fachgespräch anhand von 32 typischen AEVO-Prüfungfragen trainiert. Diese 32 Fragen sind Teil des Aufbau-Moduls meines AEVO-OnlineKurses. – Sie können mehrere Teile meines AEVO-OnlineKurses kostenfrei nutzen.
Fall 3: Schon zweimal bei der IHK Köln durchgefallen – dann mit “Sehr gut” bei der IHK Bonn bestanden

Sehr geehrter Herr Vogt,
ich hatte am heutigen Tag den mündlichen Teil meiner AEVO-Prüfung.
Meine ersten beiden Versuche wurden jeweils mangelhaft bewertet. Vor dem dritten und letzten Versuch haben Sie mich auf die praktische Prüfung vorbereitet. Das war die beste Wahl, die ich treffen konnte. Heute habe ich meine Prüfung mit 92% sehr gut bestanden.
Gerne können Sie meine Mail auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. – Die Punkte, die für einen Besuch Ihrer Vorbereitung sprechen, sind:
– Treffende Analyse der Probe-Unterweisung
– Ausführliche Nachbesprechung
– Intensive Simulation des Fachgespräches
– Informatives Handout
– Sehr gute Atmosphäre
Alles in allem war der Besuch Ihrer Vorbereitung jeden Euro Wert.
Viele Grüße aus Bornheim
Torsten N.
Anmerkung
Herr N. ist nach meiner Einschätzung ein exzellenter Lerner. Er hatte sich die Inhalte der Industriemeisterprüfung autodidaktisch beigebracht. Den praktischen Teil seiner AEVO-Prüfung hatte er bei der IHK Köln zweimal nicht bestanden.
Zwei IHK-Prüfungsausschüsse in Köln hatten unterschiedliche Vorstellungen von der ‘Präsentation’:
- Vor seiner ersten Präsentation hatte sich Herr N. an die schriftlichen Vorgaben der IHK Köln gehalten; der Prüfungsausschuss hatte aber ganz andere Vorstellungen.
- Vor seiner zweiten Präsentation hatte sich Herr N. nach den Erwartungen des ersten Prüfungsausschusses gerichtet; der zweite Prüfungsausschuss fand das aber überhaupt nicht OK.
Herr N. hatte in dieser Sache sogar mit dem stellvertretenden Geschäftsführer der IHK Köln herumdebattiert, der schließlich die Unstimmigkeiten bei der IHK eingestanden hatte!
Erst danach hatte sich Herr N. an mich gewandt. Ich habe ihn in einem etwa vierstündigen Coaching auf den dritten und damit letztmöglichen ‘Anlauf’ für seine AEVO-Prüfung vorbereitet.
Schon seit mehr als zehn Jahren rate ich allen Prüflingen davon ab, sich zur AEVO-Prüfung für die ‘Präsentation’ zu entscheiden, weil es hierzu auf Seiten der Prüfer noch weit mehr unterschiedliche Erwartungen gibt als an die ‘Durchführung’ (‘Unterweisung’ / Unterrichts-Simulation).
Ja, ich halte mich für einen guten Vorbereiter auf die AEVO-Prüfung, aber die Ergebnisse im praktischen Prüfungsteil hängen leider auch von der Kompetenz der Prüfer in den IHKs bzw. in den HwKs ab!
Fall 4: ‘Praktische Prüfung durchgefallen’ – IHK Koblenz musste die AEVO-Prüfung annullieren

Ich hatte in Koblenz ein Seminar zur Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung durchgeführt, an dem insgesamt 15 Damen und Herren teilnahmen. Alle waren Mitarbeiter desselben Unternehmens.
Beim praktischen Teil hatten fünf meiner 15 Teilnehmer die AEVO-Prüfung nicht bestanden!
Einer der Prüfer hatte die betreffenden Damen und Herren anschließend mit der Aussage trösten wollen, dass das Prüfungsversagen sicherlich nicht deren Schuld sei: Sie sollten vor der Wiederholungsprüfung am besten noch einmal an einem Seminar der IHK Koblenz oder der DAA teilnehmen. – Im Umkehrschluss: Der Seminarleiter Reinhold Vogt ist inkompetent!
Nach meiner umfangreichen Recherche zum Prüfungsgeschehen und nach monatelanger Auseinandersetzung mit der IHK Koblenz endete die Geschichte so:
- Der betreffende IHK-Prüfungsausschuss wurde aufgelöst.
- Einer der Prüfer wurde seiner Prüferfunktion enthoben.
- Die Ergebnisse des praktischen Teils der AEVO-Prüfung wurden annulliert! – Die betreffenden fünf Damen und Herren durften die “erste” Prüfung kurze Zeit später wiederholen, ohne dass sie erneut die Prüfungsgebühren bezahlen mussten. Die erste Prüfung wurde als nicht durchgeführt gewertet.
Das Ergebnis der wiederholten AEVO-Prüfung, praktischer Teil:
- Zwei Teilnehmer hatten die wiederholte Prüfung mit der Note “Befriedigend” bestanden.
- Zwei weitere Teilnehmer hatten mit der Note “Gut” bestanden.
- Eine Teilnehmerin hatte den praktischen Prüfungsteil nun sogar mit der Note “Sehr gut” bestanden!
Schon Jahre zuvor hatte ich mich immer wieder einmal wegen fehlerhafter schriftlicher und wegen fehlerhafter praktischer AEVO-Prüfung mit einigen IHKs auseinandergesetzt. Ich hatte stets das Gefühl, zwar freundlich formulierte Antworten zu bekommen, aber in der Sache nur auf taube Ohren zu stoßen.
Seit dem Vorfall in der IHK Koblenz bin ich resoluter geworden: Ich habe inzwischen gegen mehrere IHKs und gegen eine Handwerkskammer wegen nachweislich dauerhaft rechtswidriger AEVO-Prüfungen erfolgreich Aufsichtsbeschwerden eingereicht.
Fall 5: Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Prüfungsbescheid der IHK Köln

Ein Teilnehmer meiner Vorbereitungsseminare hatte innerhalb des Seminars die Generalprobe seiner Unterrichts-Simulation, und zwar ein Lehrgespräch, schon ziemlich gut durchgeführt.
Ich hatte ihm empfohlen, noch zwei / drei Kleinigkeiten zu verbessern. – Sinngemäßes Zitat von mir: “Dann müsste Ihnen die IHK-Prüfer hierfür die Note ‘Sehr gut’ geben.”
Es kam aber ganz anders: Dem Prüfling wurde sofort nach seiner Unterrichts-Simulation gesagt, dass er hierfür nur die Note “Mangelhaft” verdient habe: “Durchgefallen!” (IHK Köln, Zweigstelle Gummersbach).
Der Prüfling war von diesem Statement dermaßen geschockt, dass er im anschließenden Fachgespräch tatsächlich mehrere gravierende Fehler machte und manche Fragen überhaupt nicht beantworten konnte. – Das ist nicht verwunderlich: “Stress macht dumm!”
Weil im anschließenden Telefonat des Prüflings mit mir klar zu erkennen war, dass die Prüfungskommision mit ihrer Note “5” für den praktischen Teil der AEVO-Prüfung völlig daneben lag, hatte der Prüfling zunächst Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis eingereicht. Diesen Widerspruch hatte die IHK Köln, Zweigstelle Gummersbach, mit seltsamen Begründungen verworfen.
Danach hat der Prüfling vor dem Verwaltungsgericht gegen die IHK Köln geklagt. – Aufgrund der schriftlichen Klagebegründung des Prüflings und der schriftlichen Klageabweisungsbegründung der IHK Köln hatte der Richter die beiden Parteien in der mündlichen Verhandlung zu einem außergerichtlichen Vergleich aufgefordert, und zwar mit dem Inhalt “Das Ergebnis der AEVO-Prüfung wird annulliert.” – Diesem Vorschlag hatte die IHK-Rechtsvertreterin sofort zugestimmt.
Anmerkung: Das ist das bestmögliche Ergebnis, das der Prüfling erreichen konnte. Es ist kaum möglich, dass ein Richter das Prüfungsergebnis von “5” auf “4” oder gar auf “1” ändert. – Ich habe eine Ausnahme gefunden: Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin musste die Abschlussprüfungs-Note einer Jura-Studentin verbessert werden – Aktenzeichen: 12 K 529.18.
Sonderfall:
Angeblicher Täuschungsversuch
Einer Ausbilderin wurde vorgeworfen, innerhalb der AEVO-Prüfung eine Präsentation durchgeführt zu haben, die mit einer Präsentation übereinstimmt, die auf YouTube abrufbar ist: “Dies stellt eine schwere Täuschungshandlung dar, denn Sie haben eine fremde Leistung als Ihre eigene Leistung ausgegeben.”
Der Prüfungsausschuss hatte der betreffenden Ausbilderin die Möglichkeit gegeben, sich zum Täuschungsvorwurf zu äußern (downloadbare PDF).
=
Falls Sie den praktischen Teil Ihrer AEVO-Prüfung wiederholen müssen oder nicht an einem Prüfungsvorbereitungsseminar teilgenommen hatten, empfehle ich Ihnen zumindest das bewährte Aufbau-Modul meines AEVO-OnlineKurses.