Was gehört zu ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ nach AEVO?

nicht nur die Unterrichtssimulation / Unterweisung

§ 4 (3) letzter Satz AEVO: „Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.

Seit einiger Zeit (seit 2023?) weisen die IHKs darauf hin, dass die ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ nicht nur auf eine Unterrichtssimulation (‚Unterweisung‘), also insbesondere ein Lehrgespräch oder 4-Stufen-Methode beschränkt sein muss.

Statt dessen gibt es auf IHK-Webseiten entsprechende Vorschläge, zum Beispiel

  • Motivationsgespräch mit einem Auszubildenden
  • Kritikgespräch mit einem Auszubildenden wegen dauernder Unpünktlichkeit
  • Gespräch mit Auszubildenden vor dem Wechsel in einen anderen Betriebsbereich
  • Gespräch mit Auszubildenden nach einem Auslandsaufenthalt
  • Einweisung eines neuen Ausbildungsbeauftragten im Unternehmen
  • Vorstellung eines neuen Ausbildungsplans vor mehreren Ausbildungsbeauftragten
  • Abstimmung eines gemeinsamen Projektes mit der Berufsschule
  • Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
  • Planung eines Ausbildungsabschnittes
  • Auswahl einer betrieblichen Aufgabe als Lernprojekt
  • Führen eines Beurteilungsgesprächs mit einem Auszubildenden
  • Festlegen eines betrieblichen Ausbildungsplanes

Ich halte diese Erweiterungen für angemessen und mit der Ausbilder-Eignungsverordnung konform, warne aber die Prüflinge davor, sich für diese weiteren Möglichkeiten der ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ zu entscheiden.

Begründung:

  • Zahlreiche IHKs hatten es jahrelang nicht geschafft, die Ausbildereignungsprüfungen rechtskonform zu gestalten. Das zeigte sich in den offiziellen Beschreibungen auf den IHK-Webseiten und in den offziellen Merkblättern für die Prüflinge. – Diese Aussage gilt für einige IHKs sogar noch in 2023, also 14 Jahre, nachdem die AEVO in Kraft getreten war! – fehlerhafte / rechtswidrige Ausbildereignungsprüfungen
  • Zahlreiche IHKs hatten es jahrelang nicht geschafft, die ehrenamtlichen Mitglieder ihrer Prüfungskommissionen zu qualifizieren, damit diese in der Lage sind, sachlich korrekte und rechtskonforme Ausbildereignungsprüfungen (praktischer Prüfungsteil) durchzuführen, siehe obiger Link.
  • Die Prüfungsausschüsse haben bis heute (2023) zu manchen Details unterschiedliche Ansichten, was bei den Unterrichtssimulationen richtig sein soll beziehungsweise nicht und bewerten deshalb in einzelnen Punkten gegensätzlich. – zwei konkrete Details:

    Smalltalk: Manche Prüfer erwarten zu Beginn der Unterrichtssimulation einen Smalltalk zwischen Ausbilder und Azubi ‚zum Aufwärmen‘. Für andere Prüfer ist das unangemessen und realitätsfremd, weil Ausbilder und Azubi schon vor Beginn des Lehrgeprächs beziehungsweise vor Beginn der 4-Stufen-Methode dauernd zusammen waren – zumindest in kleinen Betrieben.

    FlipChart, Whiteboard: Manche Prüfer halten den Einsatz dieser Medien für unangemessen, sofern es sich bei der Simulation um einen Unterricht mit einem einzigen Azubi handelt. Für andere Prüfer ist dieser Medieneinsatz lobenswert.

    siehe auch Erfahrungen von Prüflingen

Bevor sich ein Prüfling für die weiteren Möglichkeiten zur ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ entscheidet, sollte Folgendes sichergestellt sein:

  • Die IHK-Organisation sollte detailliert und verbindlich beschreiben, welche Anforderungen hierzu in den Ausbilderprüfungen konkret gelten, …
  • … damit die Veranstalter von Prüfungsvorbereitungslehrgängen die Möglichkeit bekommen, diese Anforderungen in ihre Lehrinhalte zu integrieren, um die Prüflinge ‚richtig‘ vorbereiten zu können.

Empfehlungen zur 4-Stufen-Methode und Lehrgespräch

Zu den beiden gängigsten Ausbildungsmethoden, die sich für die Durchführung innerhalb der Ausbildereignungsprüfung eignen, finden Sie auf meiner Webpräsenz hilfreiche Informationen:

Wie gut wissen Sie bereits für Ihre Ausbilderprüfung Bescheid?

Hinweis auf weitere Beiträge zur Ausbildereignungsprüfung

Einzel-Beiträge
zur Ausbilderprüfung

Das für die Ausbildereignungsprüfung erforderliche Wissen ist umfangreich und vielfach nicht logisch ableitbar.

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