mangelhafte Prüferleistungen – IHK Koblenz, Seite 2

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Am Morgen des 25. Nov. schrieb ich folgende eMail an Herrn M.:

“Mir ist vom Prüfungsvorsitzenden mitgeteilt worden, dass es wahrscheinlich nicht an ~meiner~ Person lag, dass heute aus Ihrem Seminar ca. 50% der Kollegen durchgefallen seien: Für die Wiederholungsprüfung sollte ich besser ein Seminar bei der IHK bzw. bei der DAA besuchen, um Lerndefizite auszugleichen.” 

Guten Morgen, Herr M.,

am 9. November fanden die ‘praktischen Prüfungen’ statt, bei denen fünf meiner Seminarteilnehmer durch die Prüfungsausschussmitglieder empfohlen wurde, sich vor der Wiederholungsprüfung durch ein IHK- bzw. DAA-Seminar vorbereiten zu lassen.

Am selben Tag hatte Frau O. vergeblich versucht, mich telefonisch zu erreichen, um mich über die mangelhaften Prüfungsergebnisse und die durchgängigen Kardinalfehler / Fehlleistungen der betreffenden Prüflinge zu informieren. (Diese Kardinalfehler / Fehlleistungen führten zu einer Durchfallerquote von 5 : 15!)

Nachdem ich am späten Nachmittag des 9. Nov. von einem meiner Teilnehmer über diese ‘Ereignissse’ per eMail informiert worden war (siehe obiges Zitat), hatte ich gegen 18:30 Uhr eine eMail an Frau O. geschickt. (Diese eMail wird Ihnen vorliegen.) In dieser Mail hatte ich unter anderem darum gebeten, mir die Gründe schriftlich zu nennen, die dazu führten, dass meine Kompetenz gegenüber meinen SeminarteilnehmerInnen in so eklatanter Weise infrage gestellt wird.

Am Morgen des 10. Nov. gab es ein Telefonat zwischen Frau O. und mir. Darin hatte sie darauf hingewiesen, dass diese Empfehlungen zum Besuch eines IHK- / DAA-Seminares auf keinen Fall hätten ausgesprochen werden dürfen und dass sie darüber bereits mit den Prüfungsausschussmitgliedern gesprochen habe. Außerdem hatte mir Frau O. in diesem Telefonat die vermeintlichen durchgängigen Kardinalfehler meiner SeminarteilnehmerInnnen genannt und dabei auch herausgehoben, dass beide Prüfungsausschüsse entsprechende Wahrnehmungen gemacht hatten. – Ich hatte Frau O.  bei dieser Gelegenheit noch einmal darum gebeten, mir diese Kardinalfehler / Fehlleistungen schriftlich zu nennen, damit ich mich auf dieser Basis rechtfertigen / verteidigen kann und es nachher nicht auf ‘Missverständnisse’ hinauslaufen kann.

Frau O. hatte mir zugesagt, dass sie sich um einen baldigen Termin für ein Klärungs-Gespräch mit den Prüfungsausschussvorsitzenden bemühen werde, mich aber wegen ihrer dienstlicher oder privater Abwesenheit in den folgenden Tagen um ein wenig Geduld bitte.

Am späten Vormittag des 22. Nov. hatte ich Frau O. angerufen, um nun mit ihr den Gesprächstermin abzustimmen und sie noch einmal um die schriftliche Begründung für die Empfehlung (IHK-/DAA-Seminar) gebeten. Bei dieser Gelegenheit hat mir Frau O. gesagt, dass ihr zwar die Stellungnahmen der Prüfungsausschussmitglieder inzwischen vorlägen, aber sie sie mir nicht zur Verfügung stellen könne, weil es sich um IHK-Internas handele. Außerdem habe sie derzeit so viel Arbeit, dass das erbetene Gespräch erst im Januar nächsten Jahres stattfinden könne.

Die betreffende ‘Empfehlung’ (“IHK-/DAA-Seminar”) an meine SeminarteilnehmerInnen empfinde ich als diffamierend und geschäftsschädigend. Ich bitte Sie deshalb noch einmal, mir die Gründe für diese ‘Empfehlung’ schriftlich zur Verfügung zu stellen, um ganz rasch zu einer Klärung der darin enthaltenen Vorwürfe zu kommen. Diese Begründungen haben aus meiner Sicht nichts mit ‘IHK-Internas’ zu tun!

  • Sofern ich die Begründungen nachvollziehen und einsehen kann, werde ich mich bei meinen Seminarteilnehmer für meine Fehlleistungen entschuldigen, meine Trainingsinhalte entsprechend korrigieren, den betreffenden Teilnehmern eine kostenfreie Nachschulung anbieten und die Kosten für die Wiederholungen der Praktischen Prüfungen übernehmen!
  • Falls ich die Begründungen jedoch nicht nachvollziehen und nicht einsehen kann, werde ich von der IHK Koblenz eine schriftliche Entschuldigung mir gegenüber und auch eine entsprechende Erklärung den betreffenden Prüflingen gegenüber verlangen.

Da die Begründungen auf IHK-Seite ja bekannt sind (Inhalt des Telefonats mit Frau O. am 10. Nov.) und sogar bereits schriftlich vorliegen (‘IHK-Internas’) bitte ich Sie, mir diese Begründungen detailliert bis morgen, 26. Nov. 2010, schriftlich zur Verfügung zu stellen (gern auch per eMail oder per Fax).

In aller Deutlichkeit: Sofern Sie mir die Begründungen für die diffamierenden und geschäftsschädigenden Äußerungen des betreffenden Prüfungsausschusses nicht bis morgen zur Verfügung stellen werden, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich bin zwar generell ein friedliebender, nach Harmonie strebender Mensch, wehre mich jedoch gegen eine für mich nicht verstehbare Diffamierung und Geschäftsschädigung. Deshalb bedauere ich es sehr, Ihnen in dieser Weise mein Anliegen deutlich machen zu müssen.

Beste Grüße aus Waldbröl
– Ihr Reinhold Vogt –

Bis zum 26. Nov. erhielt ich keine weitere Antwort von der IHK.

Am Abend des 26. Nov. habe ich eine eMail an die Teilnehmer versandt, die an meinem Seminar zur Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung teilgenommen hatten:

Liebe ‘Ex-SeminarteilnehmerInnen’,

danke für Ihre Erinnerungsprotokolle zur praktischen AdA-Prüfung und für Ihr Einverständnis, diese veröffentlichen zu dürfen.

Frau O. von der IHK Koblenz hatte mir am 10. Nov. telefonisch die Gründe genannt, weshalb Ihre Ergebnisse insgesamt / überwiegend so schlecht ausgefallen und sogar fünf KollegINNen durchgefallen waren. Diese Gründe drehten sich vor allem (oder sogar ausschließlich?) um das so genannte Unterweisungskonzept: Es würde den Anforderungen der Prüfungskommission in verschiedenen Aspekten nicht gerecht werden. – Konkret: Wichtige Angaben würden in den Konzepten fehlen; nicht einmal die erforderliche Ausbildungsordnung (AVO) sei beigelegt worden. Dass die AVO beizulegen sei, stünde sogar ausdrücklich im Merkblatt der IHK Koblenz, das über die Prüfungsmodalitäten informiert.

Ich hatte Frau O. in diesem Telefonat sofort darüber informiert, dass diese Art von Konzept, wie Sie (meine TeilnehmerInnen) es von mir erhalten hatten, seit vielen Jahren von der IHK Köln nicht ein einziges Mal beanstandet worden war – jedenfalls habe ich nie etwas Negatives dazu von der IHK Köln oder von meinen früheren SeminarteilnehmerINNEn erfahren.

Ich war entsetzt, dass fünf von 15 TeilnehmerInnen des Provinzial-Seminars in Koblenz durchgefallen waren … und persönlich in meiner Ehre als Trainer verletzt. Hinzu kommt meine Empörung, dass den durchgefallenen KollegINNen vom Prüfungsausschuss empfohlen worden war, vor der Wiederholungsprüfung lieber noch an einem IHK- bzw. DAA-Seminar teilzunehmen (im Umkehrschluss: “… als sich noch einmal dem inkompetenten Seminarleiter Vogt anzuvertrauen”).

Frau O. hatte es mir gegenüber sofort als unklug bzw. sogar als falsch bezeichnet, dass es diese Empfehlungen gegeben hatte (und sie hätte darüber bereits auch die Prüfungsausschüsse informiert). Aber entschuldigt hat sie sich (im Namen der IHK) bei mir noch nicht. Das ist jedoch ein separates Thema, dem ich noch nachgehen werde.

Ich hatte die IHK Koblenz dreimal schriftlich darum gebeten, mir die Begründungen schriftlich zur Verfügung zu stellen, die zur Meinung beigetragen hatten, dass mein Seminar mangelhaft gewesen sei und dann zu der Empfehlung zum Besuch eines IHK- / DAA-Seminares geführt hatten.

Nachdem mir die IHK diese schriftlichen Begründungen bis heute schuldig geblieben ist (Ich hatte bei meiner dritten Aufforderung eine Frist für heute gesetzt.), habe ich mich entschlossen, den durchgefallenen KollegINNen nun auch die Argumentation für die Widerspruchs-Begründung offenzulegen; denn ich halte die Gesamtheit Ihrer Erinnerungsprotokolle nun auch für den Fall eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht für beweiskräftig genug.

Ich hatte im Seminar von Ihnen allen ‘verlangt’, ein gutes Unterweisungskonzept zu erstellen, weil das die Basis für eine gute Unterweisung ist. – Damit Sie eine Vorstellung von einem ‘guten’ Unterweisungskonzept bekommen sollten, hatte ich Ihnen ein Musterkonzept mit Deckblatt (als Papierunterlagen und als WORD-Dateien) zur Verfügung gestellt.

Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich Ihnen auch sagte, dass das Konzept “gar nicht bewertet werden darf“.

Die IHK Koblenz hat u. a. den Fehler gemacht, das Konzept zu bewerten. Für eine solche Bewertung fehlt die Rechtsgrundlage! Damit liegt ein Formfehler vor. Das Vorliegen eines Formfehlers ist die wahrscheinlich einzige Begründung dafür, dass das Ergebnis einer staatlich anerkannten Prüfung wirkungsvoll angefochten werden kann (Widerspruch). – Eine detaillierte Begründung finden Sie in der Anlage. Darin sind u. a. folgende Aussagen des DIHK-Mitarbeiters (DIHK = Dachorganisation der IHKs), Dr. Gordon Schenk, enthalten:

“Es fehlt die Rechtsgrundlage, ein Konzept einzufordern und / oder es als Bewertungsbestandteil einfließen zu lassen. … Wenn es keine “Muss-Regel” ist, kann es auch nicht bewertet werden. Somit ist das Konzept kein Bestandteil der Notenfindung. Unabhängig davon, ob es nun eingereicht wurde oder nicht. “

Wenn schon das Fehlen eines Konzeptes (oder ein ‘fehlerhaftes’ Konzept) nicht bewertet werden darf, dann darf auch die von Ihnen in diesem Zusammenhang nicht beigelegte AVO nicht negativ bewertet werden.

Zwar verlangt die IHK Koblenz in ihrem Merkblatt die Vorlage eines Konzeptes (und der AVO – Das hatte ich Ihnen auch gesagt, wenn vielleicht nur ein einziges Mal), aber dieses Verlangen ist nicht rechtens. – Zitat von Dr. Schenk genau in diesem Zusammenhang:

“Grds. haben die Ausschüsse einen gewollten / gewünschten Spielraum, sie bewegen sich allerdings nicht in einem rechtsfreien Raum. …

Die IHKs sowie viele Prüfer sind auf mehreren Informationsveranstaltungen im Frühjahr / Sommer (Anm.: offenbar 2009) über die Neuerungen und deren Umsetzung der AEVO informiert worden.”

Die Zitate stammen aus zwei ähnlichen Texten des Herrn Dr. Schenk zur Frage der Bewertung von Unterweisungskonzepten innerhalb der praktischen AdA-Prüfungen. Beide sind im ‘Forum für AusbilderInnen’ (www.foraus.de) veröffentlicht wurden. Betreiber dieses Forum ist das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn). 

Neben diesem einen gravierenden Formfehler weise ich den Prüfungsausschüssen in der PDF noch weitere Beurteilungsfehler nach – zum Teil ebenfalls gravierende!

Ich bedauere, dass die IHK Koblenz meine mehrfache Bitte, mir die Gründe für mein vermeintlich mangelhaftes AEVO-Prüfungsvorbereitungsseminar schriftlich zu nennen, nicht nachgekommen ist. Auf dieser Basis hätte ich (ohne ein mögliches “Da haben Sie uns aber falsch verstanden.”) meine Sicht der Dinge darstellen können; dazu hätte sogar auch nur ein konstruktives Gespräch gereicht.

Die IHK hätte sich danach ‘im Stillen’ dafür entscheiden können, die Testate ‘nicht bestanden’ in ‘bestanden’ zu ändern und die Prozentzahlen der bestandenen Prüfungen nach oben zu korrigieren.

Liebe KollegINNen, es liegt jetzt an Ihnen, zu entscheiden, ob und ggf. wie Sie persönlich gegenüber der IHK Koblenz reagieren wollen. Falls Sie Ihren Widerspruch mit Hilfe meiner angehängten Argumentation untermauern wollen, bin ich damit gerne einverstanden.

Beste Grüße, schönes WE
Ihr Reinhold Vogt

eMail vom 27. November an den Berufsbildungsausschuss der IHK Koblenz

Guten Tag, Herr G., guten Tag, Herr M.,

da Sie beide auf der Website der IHK Koblenz als Ansprechpartner für den Berufsbildungsausschuss genannt sind, wende ich mich an Sie:

  • Die Mitwirkenden im AEVO-Prüfungsausschuss sind derzeit offensichtlich nicht ausreichend qualifiziert. Die Gründe für meine Beurteilung ergeben sich aus der angehängten PDF.
  • Ich bitte Sie, den Berufsbildungsausschuss der IHK Koblenz über diese Beurteilung von mir zu informieren.
  • Um die Gültigkeit der nächsten AEVO-Prüfung innerhalb der IHK Koblenz Dezember 2010 nicht zu gefährden, könnte es notwendig sein, die Prüfungsausschussmitglieder umgehend nachzuqualifizieren und ggf. eines des Prüfungsausschussmitglieder sogar aus seiner Funktion abzuberufen.

Beste Grüße aus Waldbröl
– Ihr Reinhold Vogt –

Antwort von Herrn M. (stellv. Leiter Aus- und Weiterbildung) am 29. Nov. 2010

Sehr geehrter Herr Vogt,

ich bin heute nach mehrtägiger Abwesenheit, wie Sie ja sicher meiner Abwesenheitsnotiz entnommen haben, wieder im Büro und arbeite die E-Mails ab.

Ich kann Ihre Emotionen durchaus nicht nur deutlich erkennen, sondern auch verstehen, wenn die Vorgänge denn genau so gewesen sind, wie Sie diese – auf Basis von Aussagen Dritter –  schildern.

Selbstverständlich gehen wir Ihrer Beschwerde nach, aber besonnen und sachlich. Dazu gehört auch, dass Sie kein Teilnehmer der Prüfung waren, weder als Organisator, noch als Prüfungsteilnehmer, noch als Prüfer. Prüfungen, und alle damit sind gemäß § 16 der geltenden Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO- Prüfungen (die wiederum auf einem Beschluss des Hauptausschusses im Bundesinstitut für Berufsbildung basiert) jedoch nicht öffentlich. Daher war die Aussage von Frau O., Ihnen die von uns im Rahmen des Prüfungsverfahrens bei den Ausschussmitgliedern eingeholten Stellungnahmen nicht weiterzuleiten, völlig korrekt! Daran ändert auch eine Drohung mit “anwaltlicher” Hilfe nichts.

Dennoch sind wir bereit nach Prüfung aller notwendigen Hintergründe Ihnen die Informationen zukommen zu lassen, die bei den Recherchen vielleicht Rückschlüsse auf etwaige Defizite in der Vorbereitung erlauben könnten.

Hierzu ein paar neutrale Fakten, die vielleicht helfen, ein bisschen die Emotionen herauszuholen:

Insgesamt haben an diesem “Prüfungslauf” (= schriftlich und praktisch) 46 Personen teilgenommen, 12 davon waren  von der Provinzial-Versicherung. (Anm: Von der Provinzial-Versicherung, meinen Auftraggeber, hatten 15 Personen am schriftlichen und am praktischen Teil teilgenommen.)

[Durchfaller bei 46 Prüflingen]

In der schriftlichen Prüfung haben 0 Personen die Note 1, 1 Person die Note 2, 21 Personen die Note 3 (davon 8 von der Provinzial-Versicherung), 21 Personen die Note 4 (davon 4 von der Provinzial-Versicherung), 3 Personen die Note 5.  FAZIT daraus: Normale, unauffällige Verteilung!

An der praktischen Prüfung haben 45 Personen teilgenommen, 11 davon waren von der Provinzial-Versicherung. (Anm: Von der Provinzial-Versicherung, meinen Auftraggeber, hatten alle 15 Personen auch am praktischen Teil teilgenommen.) Von diesen 11 wiederum schlossen einer mit der Note 2, drei mit der Note 3, zwei mit der Note 4 und fünf mit der Note 5 (in der anderen Gruppe sieben Personen) ab. Zwar ist auch das nichts Ungewöhnliches (wir haben in diesem Jahr ca. 1000 Prüfungsteilnehmer AEVO und können das durchaus repräsentativ feststellen), denn die mündlichen Prüfungsergebnisse fallen seit der letzten Novelle der Prüfungsordnung durchgehend schlechter aus als bei den schriftlichen Prüfungen (dort hat sich gegenüber der früheren Verordnung auch inhaltlich kaum etwas geändert). Aber genau diesem Prozess wollen wir – unabhängig vom Bildungsträger – begegnen, indem wir versuchen bei den Ursachen ein “bestimmtes” Muster zu finden. Am meisten Probleme bereitet wohl die Präsentation. (vergl. meine Aussagen hierzu) Diese war bei Ihren Teilnehmern aber offensichtlich gar nicht betroffen, da alle die “praktische Durchführung” gewählt hatten.

Warum es dennoch auch dabei die relativ hohe “Durchfallerquote” gegeben hat, werde ich eruieren und Ihnen dann auch gerne in einem Gespräch mit einem Prüfungsausschussmitglied Feedback geben. Ich werde voraussichtlich an diesem Gespräch ebenfalls teilnehmen.

Da es sich bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses um ehrenamtlich tätige Personen handelt, können wir nicht frei über deren Zeit verfügen.

Wir werden Ihnen daher in den nächsten zwei Wochen einen (oder auch mehrere) Vorschläge für ein solches Gespräch unterbreiten. Ich bezweifele allerdings, dass dieses noch im laufenden Jahr stattfinden wird.

Doch vorher benötige ich auch von Ihnen genauere Angaben: Bisher liegen uns von Ihnen lediglich die von Ihnen wiedergegebene Zitate von Personen, die sich Ihnen gegenüber “so” geäußert haben sollen. Mehr nicht! Ich bitte sie daher uns doch zunächst z. B. die an Sie geleiteten E-Mails weiterzuleiten, in denen die in den Formulierungen genannten Aussagen vorkommen.

Natürlich verweisen wir bei jedem Prüferseminar (und die werden bei uns regelmäßig mehrfach im Jahr durchgeführt) darauf, dass es keine wertenden Äußerungen von Prüfern im Zusammenhang mit dem Besuch von Vorbereitungslehrgängen kommen darf – egal bei welcher Prüfung und über welchen Bildungsträger.

Mit freundlichen Grüßen
M.

meine Antwort (ebenfalls am 29. Nov.)

Guten Tag, Herr M.,

ich bin heute nach mehrtägiger Abwesenheit, wie Sie ja sicher meiner Abwesenheitsnotiz entnommen haben, …

Ich weiß nicht, ob ich eine automatische Abwesenheitsmeldung erhalten / gelesen habe. Aber das ist für mich nicht entscheidend:

Ich habe ein mehrfaches PERSÖNLICHES Problem mit der IHK, das ich der IHK bereits seit dem Morgen des 10. November (in aller Dringlichkeit und auch mehrfach) bewusst zu machen versucht hatte. – Nachdem mir Frau O. (aufgrund MEINES Anrufes bei ihr am 22. Nov.) gesagt hatte, dass es aus Gründen ihrer Arbeitsbelastung erst im Januar zu einem Gespräch kommen könne, hatte ich mich ~unverzüglich~ mit meiner (ersten) Mail an Sie gewandt.

Mein ~mehrfaches~ Problem:

  1. Es ist für mich eine Schmach, dass 5 von 15 meiner Teilnehmer durch die Prüfung gefallen sind!
  2. Ich hatte von Anfang an den Verdacht, dass meinen Teilnehmern und damit auch mir, als deren Trainer, Unrecht zugefügt wurde.
  3. Ich fühle mich von den Prüfern diffamiert und in meiner beruflichen Tätigkeit geschädigt. (Empfehlung: lieber noch mal ein IHK-Seminar zu besuchen)

In welcher Weise die IHK Koblenz ihren Informationsfluss (und die Vertretungen bei Abwesenheiten) regelt, entzieht sich meiner Einflussmöglichkeit.

Ihre Emotionen durchaus nicht nur deutlich erkennen

Wenn das aus meinen eMails an Frau O. und auch (schon) aus meiner ersten eMail an Sie deutlich geworden ist, dann liegt das durchaus in meinem Sinne.

gemäß § 16 der geltenden Prüfungsordnung …
Dazu gehört auch, dass Sie kein Teilnehmer der Prüfung waren,
…(usw.) 

Das verstehe ich. Aber genau deshalb hatte ich die Auskünfte mit der Begründung erbeten (später ‘eingefordert’), WEIL ich mich von den mehrfachen Äußerungen des Prüfungsausschusses (oder sogar beider) PERSÖNLICH diffamiert fühle und insofern einen Rechtsanspruch(!) auf die Begründung zu haben glaube.

Daran ändert auch eine Drohung mit “anwaltlicher” Hilfe nichts.

Dass Sie meinen Hinweis auf anwaltliche Hilfe als (unerlaubte? und persönliche?) Drohung empfinden, tut mir leid. Aber in den beiden eMails an Sie habe ich nicht nur dieses beabsichtigte Vorgehen angekündigt, sondern auch Anderes:

“Gleichzeitig sage ich den betr. Teilnehmern vorsorglich und verbindlich zu, dass ich die Kosten übernehmen werde, die die IHK im Falle der Einspruch-Ablehnung berechnen sollte.”

Die betreffenden Teilnehmer haben diese Zusage bereits von mir erhalten.

“Ich behalte mir im Übrigen vor, diese eMail auch anderweitig zu veröffentlichen”

Auch das habe ich bereits getan: (Anm.: genau diese Webseite)

“Sofern ich die Begründungen nachvollziehen und einsehen kann, werde ich mich bei meinen Seminarteilnehmern für meine Fehlleistungen entschuldigen, meine Trainingsinhalte entsprechend korrigieren, den betreffenden Teilnehmern eine kostenfreie Nachschulung anbieten und die Kosten für die Wiederholungen der Praktischen Prüfungen übernehmen!”

Diese Aussage (im Original-Wortlaut) ist meinem Auftraggeber bekannt.

“Falls ich die Begründungen jedoch nicht nachvollziehen und nicht einsehen kann, werde ich von der IHK Koblenz eine schriftliche Entschuldigung mir gegenüber und auch eine entsprechende Erklärung den betreffenden Prüflingen gegenüber verlangen.”

Diese Aussage (im Original-Wortlaut) ist meinem Auftraggeber bekannt.

12 davon waren von der Provinzial-Versicherung.

Ob es wirklich nur 12 Teilnehmer waren, bezweifle ich; ich meine zu wissen, dass es 15 Personen von der Provinzial-Versicherung waren. 

Wir werden Ihnen daher in den nächsten zwei Wochen einen (oder auch mehrere) Vorschläge für ein solches Gespräch unterbreiten.

Das ist nicht mehr nötig und von mir auch nicht mehr erwünscht: Ich habe inzwischen wegen dieser ‘Angelegenheit’ bereits sehr viel Arbeitszeit aufgewendet / aufwenden müssen. Da ich als Selbstständiger arbeite, wird mir dieser Zeitaufwand von keinem Arbeitgeber einfach so nebenbei ersetzt. – Ob ich diesen Zeit- und Arbeitsaufwand ggf. der IHK Koblenz gegenüber geltend machen kann, werde ich prüfen lassen. (Auch hierfür werde ich ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.)

Doch vorher benötige ich auch von Ihnen genauere Angaben:

Bislang hatte die IHK Koblenz meine Bitten auf Information abgelehnt bzw. ignoriert; jetzt erwarten Sie von mir, dass es andersherum funktionieren soll …

Ich bin der Meinung, dass ich sogar einen Rechtsanspruch gegen die IHK auf Information hatte, glaube aber nicht, dass Sie im Gegenzug einen Info-Anspruch gegen mich haben.

Auf jeden Fall werde ich dafür keine zusätzliche Zeit mehr aufwenden. Ich schlage Ihnen statt dessen vor, dass Sie sich selber an alle Provinzial-Prüflinge wenden, um die entsprechende Auskünfte zu erhalten. – Der komplette ‘Report’, den Sie von mir erhalten hatten, hatte ich auch meinen Teilnehmern als PDF-Anhang geschickt.

Die (eMail-)Adressen der Prüflinge liegen Ihnen durch die Prüfungs-Anmeldeformulare vor; notfalls können Sie die eMail-Adressen von der Provinzial-Versicherung erbitten.

=

Ich schlage Ihnen Folgendes vor, damit wir den nun zum Streit zwischen uns entwickelten Vorgang friedlich beilegen können:

  1. Erkundigen Sie sich bitte bei den Prüflingen, ob die Zitate-Sammlung (über den Ablauf und den Inhalt der Praktischen Prüfung) komplett und unverfälscht ist, die Sie von mir erhalten hatten.
  2. Prüfen Sie bitte meine Analyse / Bewertung der ‘praktischen Prüfungen’, die ich auf der Basis dieser ‘Reports’ erstellt hatte, auf Richtigkeit.
  3. Schicken Sie mir bitte bis zum 10. Dez. 2010 eine Entschuldigung dafür, dass die Prüfer meinen durchgefallenen Teilnehmern empfohlen hatten, vor der Wiederholungsprüfung doch lieber erst noch ein weiteres Seminar (im Umkehrschluss: als beim inkompetenten Vogt) zu besuchen, nämlich bei der IHK oder der DAA. – Auch eine solche Entschuldigung werde ich auf meiner Website und auf der Website des BIBB-Forums veröffentlichen.
  4. Informieren Sie bitte bis zum 10. Dez. 2010 meine Teilnehmer, dass diese Seminarempfehlung durch die Prüfer unrechtmäßig (illegal) UND unbegründet war. – Auch eine solche Erklärung werde ich auf meiner Website und auf der Website des BIBB-Forums veröffentlichen.
  5. Bitte machen Sie mir bis zum 10. Dez. 2010 ein Angebot, wie Sie mich für die unnötige Mehrarbeit finanziell entschädigen wollen, die dadurch entstanden ist, dass Sie (die IHK) mir nicht unverzüglich die Gründe für die Seminarempfehlung (IHK / DAA) zur Verfügung gestellt hatten, die ich als diffamierend und geschäftsschädigend empfinde. – Meinen ansonsten nicht erforderlich gewesenen Zeitaufwand schätze ich auf 25 bis 35 Stunden. Das ist der Zeitaufwand für die Recherche (viele Telefonate, viele eMails), für die Rechtfertigung meinem Auftraggeber gegenüber, für die Analyse inklusive Beweisführung, für die eMails mit Ihnen, für die Rückmeldungen an die Teilnehmer und – um den Druck auf Reaktion durch die IHK zu erhöhen – auch für die Veröffentlichungen im BIBB-Forum und die Erstellung meiner eigenen Webseite zu diesem Komplex. 

Beste Grüße aus Waldbröl
– Ihr Reinhold Vogt –

Anmerkung

Zu folgender Aussage

In der schriftlichen Prüfung haben 0 Personen die Note 1,
1 Person die Note 2,
21 Personen die Note 3 (davon 8 von der VVV),
21 Personen die Note 4 (davon 4 von der Provinzial),
3 Personen die Note 5.
FAZIT daraus: Normale, unauffällige Verteilung!

hätte ich erwidern können, dass es in dieser ‘Streit-Angelegenheit’ überhaupt nicht um den schriftlichen Teil der AdA-Prüfung geht. – Hier sollte offenbar eine Nebelkerze gezündet werden …

Darüber hinaus ist eine ‘normale, unauffällige Verteilung‘ weder ein Anzeichen, noch ein Beweis dafür, dass die Aufgabenstellungen / Auswahlantworten die erforderliche Qualität hatten!

Im Übrigen: Um auch in diesem Bereich mehr Transparenz zu schaffen (und zwar aus mehreren Gründen), fordere ich seit Langem die Veröffentlichung der schriftlichen Prüfungsaufgaben und der Musterlösungen, nachdem die Prüfung durchgeführt wurde, siehe meinen entsprechenden Impuls auf foraus.de.

Auch folgende Aussage ist in dieser ‘Streit-Angelegenheit’ irrelevant:

An der praktischen Prüfung haben 45 Personen teilgenommen,
11 davon waren von der Provinzial-Versicherung. Von diesen 11 wiederum schlossen einer mit der Note 2, drei mit der Note 3, zwei mit der Note 4 und fünf mit der Note 5 (in der anderen Gruppe sieben Personen) ab.
Zwar ist auch das nichts Ungewöhnliches …

‘Nichts Ungewöhnliches” ist kein Indiz dafür, dass die Teilnehmerleistungen (insgesamt oder speziell die Prüfungsleistungen meiner Seminarteilnehmer) richtig beurteilt wurden.

Die Wertung“nichts Ungewöhnliches” könnte allerdings die Erklärung dafür sein, dass die betreffenden IHK-Verantwortlichen von vornherein gar keinen Anlass gesehen hatten, sich ernsthaft mit meiner Bitte um Aufklärung zu beschäftigen!

In meiner Analyse führe ich dagegen den Beweis, dass die Prüfer-Leistungen mit Mängeln behaftet waren, deshalb: ‘mangelhafte IHK-Prüferleistungen!’.

Am Abend des 29. Nov. erhielt ich eine freundliche eMail …

… eines AEVO-Dozentenkollegen, der gleichzeitig AEVO-IHK-Prüfer ist. Ihm hatte ich unter Anderem geantwortet:

“Was vor etwa drei Wochen fünf meiner 15 TeilnehmerInnen (und damit auch mir) widerfahren ist, nehme ich nicht hin. Nach meiner Sicht der Dinge haben inkompetente(!) und zum Teil ungeeignete IHK-Prüfer mindestens fünf nicht zu akzeptierende Beurteilungen ausgesprochen und mich persönlich (bzw. meine Trainerleistungen) auch noch diffamiert.

Ich hatte zunächst die Hoffnung, dass es in der betreffenden IHK  im ‘Stillen’ zu einer Korrektur der fehlerhaften Beurteilungen kommen kann. Nachdem ich mich aber ignoriert und hingehalten fühlte, habe ich mich nun zur ‘veröffentlichten’ Debatte entschieden.

Ich hoffe sehr, dass die Missstände in einigen IHKs durch meine ‘Nadelstiche’ zumindest teilweise aufgedeckt und dann beseitigt werden.”

Wie diese ‘Geschichte’ endete, war bereits am Anfang dieser Seite zusammenfassend dargestellt:

  • Die IHK-Prüfung wurde annulliert.
  • Der betreffende Prüfungsausschuss wurde aufgelöst.
  • Einer der IHK-Prüfer wurde ‘freigestellt’.
  • In der ‘Wiederholungs’-Prüfung hatten alle fünf Prüflinge bestanden: zwei mit Befriedigend, zwei mit Gut, eine Dame sogar mit Sehr gut …

Schlussgedanken

Diese AdA-Prüfung bei der IHK Koblenz war haarsträubend fehlerhaft und sogar widerrechtlich. 

Im Laufe der Jahre habe ich mehrfach ähnliche Erfahrungen mit den AdA-Prüfungen auch anderer IHKs gemacht!

Es ist sehr anstrengend und sehr zeitaufwendig, solche Missstände bei den AdA-Prüfungen aufzudecken, zu dokumentieren und Korrekturen in den Prüfungsergebnissen zu erreichen.

Wenn es nur irgendwie geht, werden solche Dinge von den IHK-Verantwortlichen ignoriert, verniedlicht oder – wider besseren Wissens – sogar abgestritten.

Die betroffenen Prüflinge fragen mitunter zwar kritisch bei ihren Seminarleitern nach, trauen sich aber im Normalfall nicht, gegenüber ihrer IHK bzw. ihrer Handwerkskammer auch nur ein bisschen aktiv zu werden – aus Furcht, bei der Wiederholungsprüfung oder ggf. Jahre später bei einer ganz anderen Prüfung in derselben IHK / HwK benachteiligt zu werden!

Viele der verängstigten Prüflinge haben leider nicht die erforderliche Zivil-Courage. Zivil-Courage ist übrigens Teil der Persönlichkeits- bzw. Sozial-Kompetenz ….

Einer meiner Seminarteilnehmer war ein Jahr später durch die AdA-Prüfung bei der IHK Köln, Zweigstelle Gummersbach, gefallen. Dieser Teilnehmer war nicht nur eine wirklich souveräne Persönlichkeit, … sondern hatte auch eine Rechtsschutz-Versicherung! – Ich habe diesem Teilnehmer geholfen, seinen Widerspruch gegen die IHK zu begründen und ihn ermuntert, eine Klage gegen die IHK vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. – Der Verwaltungsrichter schlug die außergerichtliche Einigung “Prüfung wird aufgehoben” vor. Die Rechtsvertreterin der IHK hatte als Erste zugestimmt …

Die rechtswidrigen Missstände bei den AdA-Prüfungen sind – Stand Jan. 2019 – noch immer nicht überall behoben!

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