rechtswidrige AEVO-Prüfungen – zum Beispiel bei der IHK Hannover

Auch andere IHKs haben die AEVO-Prüfungen jahrelang rechtswidrig durchgeführt

Da nicht auszuschließen ist, dass auch bei Ihrer IHK oder Ihrer HwK die AEVO-Prüfung nicht entsprechend der geltenden Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durchgeführt wird, könnten Ihnen die folgenden Ausführungen nutzen!

Die AEVO in der Fassung von 2009 enthält an mehreren wichtigen Stellen Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Zahlreiche IHKs und mindestens die Handwerkskammer Köln (HwK) hatten die aktuell geltenden Vorgaben missachtet. 

Als Prüfling bekommt man solche Rechtsverstöße im Normalfall überhaupt nicht mit.

Aber es ist schon sonderbar, dass die IHKs und deren Prüfungsausschüsse sich einerseits nicht an das geltende Recht halten, anderseits aber die Macht haben, die Leistungen der AEVO-Prüflinge zu bewerten: Es liegt ja in der Hand der Prüfungsausschüsse über Bestehen oder Nicht-Bestehen und über die Noten der AEVO-Prüfung zu entscheiden.

Die IHK Hannover hatte mehrere Jahre gebraucht, bis sie die AEVO von 2009 respektierte

Die IHK Hannover schloss bis Mai 2014 bei den AEVO-Prüfungen von vorherein das Recht des Prüflings aus, sich für die ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ (Unterweisung) zu entscheiden, siehe folgende zwei Screenshots. 

IHK Hannover, rechtswidrige AdA-Prüfung
mehrere Jahre lang: rechtswidrig durchgeführte Ausbildereignungsprüfung IHK Hannover

Obwohl ich mehrfach im foraus-Forum des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) diesen gravierenden Formfehler – zunächst quasi nur intern – bemängelte hatte, blieben mehrere IHKs bei ihrem rechtswidrigen AEVO-Prüfungsverfahren.

Am 18. März 2014 hatte ich deshalb beim ‘Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr’ folgende Aufsichtsbeschwerde eingereicht:

Guten Tag,

das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist laut Impressum der IHK Hannover die zuständige Aufsichtsbehörde.

Ich lege hiermit eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die IHK wegen rechtswidrigem Verhalten in Verbindung mit § 4 AEVO ein.

Begründung:

Die IHK schließt von vorherein das Recht des Prüflings aus, sich für die praktische ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ (anstelle einer ‚Präsentation‘) zu entscheiden, siehe Seite 2, Absatz 2:

[ Link zur damaligen PDF der IHK Hannover ]

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilten, ob und ggf. wie Sie gegen diese beanstandete Prüfungsdurchführung der IHK vorgegangen sind.

Beste Grüße aus Waldbröl
Reinhold Vogt

Anmerkung: Die genannte PDF wurde nach der Aufsichtsbeschwerde korrigiert.

Am 7. Mai 2014 habe ich von der Aufsichtsbehörde folgende Antwort erhalten. Danach …

  • … sei “die Sichtweise der IHK … nachvollziehbar und rechtlich nicht bedenklich”.
  • … werde “die IHK … zukünftig den Prüflingen die Option einräumen, zwischen Präsentation und praktischer Durchführung einer Ausbildungssituation zu wählen.”

Anmerkung: Wäre die Sichtweise der IHK tatsächlich „rechtlich nicht bedenklich“, hätte sich die Aufsichtsbehörde klarer ausgedrückt (zum Beispiel „entspricht 100%-ig der Rechtslage“) und es hätte keinen Grund dafür gegeben, dass die IHK nun ihr Verhalten in Verbindung mit der AEVO-Prüfung geändert hat …

Präsentation oder Durchführung für den AdA-Schein

Sind Sie am kompletten Wortlaut der mir per eMail-Anhang zugestellten Antwort interessiert? – drei Seiten, deshalb eine etwas längere Ladezeit

Ende Mai 2014 hat die betreffende IHK innerhalb der betreffenden PDF folgenden Passus veröffentlicht: 

Schikane zur AdA-Prüfung, IHK Hannover

Die hierdurch aufgebaute formale Hürde („schriftlich“ – „mit Angabe des Themas“ – „spätestens am …“) halte ich für eine unzulässige Schikane im Zusammenhang mit den dort durchführten AEVO-Prüfungen.

Den Prüflingen, denen es die IHK eventuell wegen eines Verstoßes gegen diese Formvorschrift verweigert, die ‚praktische Durchführung einer Ausbildungssituation‘ (Unterweisung) zu wählen, empfehle ich den Widerspruch und die Aufsichtsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Am 28. Mai 2014 erhielt ich folgende eMail:

Sehr geehrter Herr Vogt,

ich bereite mich gerade auf meine praktische AEVO-Prüfung an der IHK Hannover vor und bin dabei auf Ihre Internetseite gestoßen.

Mit großem Interesse habe ich gelesen, dass es illegal ist, den Unterweisungsentwurf  zu bewerten. Auch uns wurde gesagt, dass das Konzept 50% (=50 Pkt) der mündlichen Note sind. Davon entfallen allein 7 Punkte (von 50 möglichen) auf die Gestaltung des Konzepts. Ist dies dann nicht auch rechtswidrig?

Mit freundlichen Grüßen,
(der Name wurde genannt)

Meine Antwort hierauf:

Hallo, …

die Bewertung des Unterweisungsentwurfs ist seit bereits etwa fünf Jahren nicht mehr vorgesehen. Vielleicht hat sich das noch nicht bis zu den Dozenten Ihres AEVO-Prüfungsvorbereitungskurses herumgesprochen 😉

Die Vorlage eines Unterweisungsentwurfs darf jedoch weiterhin verlangt werden. Ich persönlich halte ein solches Verlangen für inkonsequent / unlogisch. 

Es gibt mindestens eine IHK, die ausdrücklich keinen Unterweisungsentwurf mehr vorgelegt bekommen möchte.

Ich rate allerdings jedem meiner Seminarteilnehmer, unbedingt einen guten Unterweisungsentwurf zu erstellen; denn er ist die Grundlage für eine gute Unterweisung (‚Durchführung‘) bzw. für eine gute ‚Präsentation‘. – Details zum Unterweisungskonzept

 >  Ist dies dann nicht auch rechtswidrig?

Ja!

Gibt es denn eine ‚offizielle‘ und aktuelle Unterlage Ihrer IHK zur AEVO-Prüfung, aus der hervorgeht, dass der Unterweisungsentwurf bewertet wird?

Beste Grüße
Ihr Reinhold Vogt

Antwort des Prüflings:

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Unsere Dozentin ist auch Prüferin (u. a. auch bei unserer Ausbilderprüfung) und sie hat uns das so erklärt. Ein offizielles Dokument gibt es meines Erachtens nach nicht.

Mit freundlichen Grüßen,
(der Name wurde genannt)

Am 20. März 2015 erhielt ich die Nachricht, dass die betreffende IHK in einer aktuellen PDF noch immer die ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ ausschließt. Da es sich bei dieser PDF nur um eine organisatorische / kommunikative Panne der IHK handeln könnte, hatte ich die IHK (per eMail) gebeten, den Text der PDF an die gültige Rechtslage anzupassen und mir anschließend die Korrekturen zu bestätigen.-  Sehen Sie hier die zwei zu beanstandenden Textstellen:

IHK Hannover: Ausbildereignungsprüfung - Präsentation
IHK Hannover: Ausbildereignungsprüfung - Durchführung einer Ausbildungssituation (Unterweisung)

Die IHK hat dann ganz schnell, noch am selben Tag, reagiert:

Sehr geehrter Herr Vogt,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die von Ihnen erwähnte Broschüre gelöscht. 

Im Sept. 2016 erhielt ich den Anruf einer Trainerkollegin, die sich mit mir über der Rechtmäßigkeit des Prüfungsverfahrens bei der IHK Hannover austauschen wollte. Sie erzählte mir, dass die IHK Hannover sich weigere, die 4-Stufen-Methode (= eine der Möglichkeiten für die ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ / ‚Unterweisung‘) im praktischen Teil der Ausbilderprüfung zuzulassen; zulässig sei ohnehin nur die ‚Präsentation einer Ausbildungssituation‘.

So sehen die Hinweise der IHK Hannover zur Ausbilderprüfung aus (Okt. 2016):

So sehen die Hinweise der IHK Hannover zur AEVO-Prüfung aus (Okt. 2016):

Diese Hinweise erwecken den Eindruck, dass die IHK Hannover den Prüflingen noch immer das Wahlrecht zwischen ‚Präsentation‘ und ‚Durchführung‘ verweigert. Die Aussagen sind aber nicht klar genug, um gegen die ‚gefühlte Rechtswidrigkeit‘ per Aufsichtsbeschwerde vorzugehen; hierfür bräuchte es eine eindeutigere belegbare Aussage der IHK.

Gegenüber der Begründung der IHK Hannover hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der ‚Präsentation‘ stelle ich gerne meine gegenteilige Auffassung dar. 

Zur Formulierung der IHK „… das ist kaum durchführ- und begründbar …“ weise ich darauf hin, dass (fast) alle anderen IHKs gegenteiliger Meinung sind …

Einer der AEVO-Prüfer der IHK Hannover schrieb am 7. August 2014 in einem Beitrag innerhalb des schon oben genannten foraus-Forums:

„meine Befürchtungen sind eingetroffen und ab sofort müssen alle zukünftigen Ausbilderprüfung ohne Unterrichtsentwurf / -konzeption abgenommen werden. …“

Dieser AEVO-Prüfer hat keine Ahnung (und vermutlich auch seine AEVO-Prüferkollegen innerhalb der IHK Hannover): Schon mit dem Inkrafttreten der AEVO 2009 durften die Unterweisungskonzepte nicht mehr bewertet werden!

So viel zur Kompetenz mancher AEVO-Prüfer innerhalb der IHKs!

Ich wünsche allen gut vorbereiteten Prüflingen, die Ausbilderprüfung „trotzdem“ zu bestehen, und zwar mit mindestens befriedendem Ergebnis.

Die drei wichtigsten Fragen zur AEVO-Prüfung