AEVO-Prüfungen bei der IHK Bayreuth

IHK Bayreuth verweigert Prüflingen das Wahlrecht bei AEVO-Prüfungen

Die IHK Bayreuth benennt in ihren ‘Informationen zur Ausbildereignungsprüfung’ die 4-Stufen-Methoden als einzige Ausbildungsmethode für den praktischen Prüfungsteil, Zitat:

Sie führen die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation in der klassischen „4-Stufen-Methode“ durch.

Diese Aussage wurde durch die Prüfer während des praktischen Prüfungsteils mündlich – als Kritik am Prüfling – wiederholt.

Weil man dieses rechtswidrige Vorgehen

  • nicht nur als eine Kette ähnlicher Verstöße auch bei einigen anderen IHKs ansehen kann,
  • sondern es auch zu einer unberechtigten Kritk an einem meiner OnlineKurs-Teilnehmer innerhalb des praktischen Prüfungsteils führte,

hatte ich Mitte September 2023 eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Aufsichtsbeschwerde gegen die IHK Bayreuth

am 18.09.2023 per eMail

Guten Tag,

ich reiche hiermit eine Aufsichtsbeschwerde gegen die IHK für Oberfranken Bayreuth wegen rechtswidrig durchgeführter Ausbildereignungsprüfungen (nach AEVO) ein.

Begründung 1:

Die IHK für Oberfranken Bayreuth schränkt das Wahlrecht der Prüflinge rechtswidrig ein, indem sie für den praktischen Prüfungsteil nur die ‘4-Stufen-Methoden’ als einzige Ausbildungsmethode vorschreibt.

Damit wird auch die Auswahl der für die ‚Durchführung einer Ausbildungssituation‘ möglichen Unterrichtsinhalte begrenzt, nämlich lediglich auf psychomotorische Lerninhalte – selbst für Ausbilder, die in nicht-handwerklichen Berufen ausbilden!

Auszug aus einem Merkblatt der IHK Beyreuth zur Durchführung der dortigen AEVO-Prüfungen
Quelle: https://veranstaltungen.unikam.de/bayreuth.ihk.de/backend/download/einstellungen/765/hinweisblatt-ausbildereignung.pdf?vpk=4109376668&knr=106 – Seite 2
inzwischen gelöschter Link (festgestellt: 06.10.2023)

Begründung der Rechtswidrigkeit:

§ 4 (3) AEVO: “Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch …. . Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus …“

Begründung 2:

Im anschließenden Fachgespräch wurden zahlreiche ‘unerlaubte’ Faktenfragen gestellt, die nichts mit der zuvor durchgeführten 4-Stufen-Methode zu tun hatten, unter anderem:

  • Was brauchen Sie, um Ausbilder zu werden? (persönliche & fachliche Eignung waren hier gefragt und die dazugehörigen Nachweise: Ada-Schein und Führungszeugnis)
  • Warum bzw. wozu ist eine Probezeit da?
  • Wie lange dauert die Probezeit in Ihrem Betrieb?
  • Wie lange darf die Probezeit bei einem Azubi dauern?
  • Darf sie auch weniger als einen Monat bzw. mehr als 4 Monate dauern? (ergänzend: Und wenn Sie Verwandte einstellen?)
  • Unterscheidet sich die Probezeit bei einem volljährigen und einem minderjährigen Azubi?
  • Wie lang ist in der Probezeit die Kündigungsfrist?
  • Bedarf die Kündigung in der Probezeit der Zustimmung der Eltern, falls der Azubi noch minderjährig ist?
  • In welcher Form muss die Kündigung zugehen?

Begründung der Rechtswidrigkeit:

§ 4 (3) AEVO: “… Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. …”

zusätzlich:

Die IHK für Oberfranken Bayreuth will, dass Prüflinge die 4-Stufen-Methode in der klassischen Variante durchführen. Das darf bei den anderen IHKs auf keinen Fall gemacht werden, weil es nicht den Anforderungen einer modernen Ausbildung entspricht.

Die wörtliche Vorgabe „Sie führen die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation in der klassischen „4-StufenMethode“ durch.“ gibt es nicht nur in der verlinkten PDF der IHK, sondern wurde vor ein paar Tagen (September 2023) von den IHK-Prüfern innerhalb der praktischen Ausbilderprüfung ausdrücklich wiederholt, und zwar als Kritik gegenüber einem Prüfling, der sich für die moderne Methoden-Variante entschieden hatte.

Diese unberechtigte Kritik in der Prüfungssituation führte zu Stress beim Prüfling und im anschließenden Fachgespräch zu einigen stressbedingten Fehlern des Prüflings.

===

Als Anbieter der AEVO-Lernkartei und Anbieter eines entsprechenden OnlineKurses bin auch ich vom Fehlverhalten der IHK für Oberfranken Bayreuth betroffen: Die Vorgaben der IHK stimmen zu den genannten Punkten nämlich nicht mit den Aussagen in meinen Materialien überein. Daraus ergibt sich ein Glaubwürdigkeitsproblem gegenüber meinen Kunden: Prüflinge glauben eher das, was eine IHK äußert … – auch wenn es falsch ist.

Gern verweise ich auf meine Webseite, in der ich nun auch das Fehlverhalten der IHK für Oberfranken Bayreuth dargestellt habe: LINK – dort ganz unten. [Anmerkung: Dort inzwischen entfernt und auf diese Seite übernommen sowie in wesentlichen Punkten erweitert.]

Beste Grüße aus Waldbröl
–  Reinhold Vogt –

Zurückweisung der Aufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr Vogt,

wie bereits mit E-Mail vom 22.09.2023 bestätigt, haben wir Ihre E-Mail vom 18.09.2023 unter dem Titel  “Aufsichtsbeschwerde gegen die IHK für Oberfranken Bayreuth“ erhalten und haben inzwischen den Vorgang und Ihr Anliegen vollumfänglich und abschließend überprüft.

Wir sind Ihren Hinweisen nachgegangen und haben mit der zuständige Industrie- und Handelskammer entsprechend Kontakt aufgenommen.

Ein Einschreiten des Bayerischen Wirtschaftsministerium in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsicht ist nicht erforderlich, da kein Rechtsverstoß vorliegt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Hinweisblatt um eine sinngemäße Abbildung der rechtlichen Grundlage handelt, die den Prüflingen als zusätzliche Erklärung zur Verfügung gestellt wird und die zuständige Industrie- und Handelskammer für unterschiedliche Prüfungsmodelle unterschiedliche Hinweisblätter anbietet und keine grundsätzliche Einschränkung gegenüber unterschiedlichen Lehr-Methoden vornimmt.

Dies wird auch auf dem einschlägigen Hinweisblatt klargestellt:

„Die Informationen geben die rechtlichen Regelungen sinngemäß wieder. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Verordnung über die oben genannte Prüfung sowie die Prüfungsordnung für die Durchführung zu.“

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass einer etwaigen Veröffentlichung von personenbezogenen Daten widersprochen wird und darauf, dass im Falle einer Veröffentlichung die Rechte aus Art. 17, 77 und 82 DSGVO geltend machen werden.

Bei etwaigen Verstößen oder Zuwiderhandlungen würden wir uns dazu gezwungen sehen weitere Schritte, insbesondere in Form einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage, einzuleiten.

Eine Weiterleitung dieses Schreibens erhält die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth.

meine Anmerkungen

Zitat 1: “… dass es sich bei dem streitgegenständlichen Hinweisblatt um eine sinngemäße Abbildung der rechtlichen Grundlage handelt, die den Prüflingen als zusätzliche Erklärung zur Verfügung gestellt wird …”

Rechtsquelle: § 4 (3) AEVO enthält folgende Formulierung: “Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Anmerkung 1: Der von mir beanstandete Text (“Sie führen die praktische Prüfung einer Ausbildungssituation in der klassischen „4-Stufen-Methode“ durch.“) stellt m. E. keine ‘sinngemäße Abbildung‘, sondern eine nicht zulässige Vorgabe durch die IHK Bayreuth dar!

Zitat 2: “… und keine grundsätzliche Einschränkung gegenüber unterschiedlichen Lehr-Methoden vornimmt.”

Anmerkung 2: Diese Aussage steht im Widerspruch zu gleich zwei Textstellen in der eMail des betroffenen Prüflings an mich:

Anmerkung 3: Auf meinen Hinweis zur pädagogogisch längst überholten ‘historischen’ / klassischen 4- Stufen-Methode ist die Aufsichtsbehörde nicht eingegangen … Zu diesem Punkt ging es aber nicht um die Rechtswidrigkeit, sondern ‘nur’ um die pädagogische (In-)Kompetenz der IHK Bayreuth und der Prüfungsauschuss-Mitglieder dieser IHK.

Beschreibung der Vier-Stufen-Methode

Anmerkung 4: Auf meinen zweiten Hinweis zur zusätzlichen Rechtswidrigkeit, nämlich wegen der zahlreichen nicht zulässigen Fragen im Fachgespräch, ist die Aufsichtsbehörde ebenfalls nicht eingegangen

Anmerkung 5: Das Ablehnungsschreiben der Aufsichtsbehörde zitiert die IHK-Information:Die Informationen geben die rechtlichen Regelungen sinngemäß wieder. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Verordnung über die oben genannte Prüfung sowie die Prüfungsordnung für die Durchführung zu.” – In meinen Ausführungen weiter unten stelle ich dar, wie die IHK Bayreuth sogar ihre eigene Prüfungsordnung ‘sinngemäß wiedergibt‘.

zweiter oder neuer Link zur PDF?

Einen Tag, nachdem ich die Zurückweisung meiner Aufsichtsbeschwerde erhalten hatte, war die PDF mit der ‘sinngemäßen‘(?) Information der IHK Bayreuth – unter der bisherigen Web-Adresse – nicht mehr aufrufbar.

Beim Rumklicken habe ich die betreffende PDF aber unter einem anderen Link gefunden:

Ich bin gespannt, wie lange noch die PDF von der Webseite der IHK Bayreuth abrufbar sein wird.

weitere “sinngemäße Abbildung der rechtlichen Grundlage“?

Laut ‘Prüfungsordnung für … (FPO)’ der IHK Bayreuth dürfen keine Angehörigen an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen:

In ihrer ‘Information zur praktischen Ausbildereignungsprüfung’ weist die IHK Bayreuth ausdrücklich darauf hin, dass Prüflinge unter anderem Familienmitglieder zur Ausbildereignungsprüfung mitbringen dürfen, die bei der Unterrichtssimulation die Azubi-Rolle übernehmen können:


ebenfalls eine “sinngemäße Abbildung der rechtlichen Grundlage“?

Bei anderen IHKs wird auf diese Prüfungsordnung korrekt Bezug genommen, zum Beispiel:

Wenn ein Prüfling mit dem AEVO-Prüfungsergebnis bei der IHK Bayreuth nicht einverstanden ist

Da die IHK Bayreuth offensichtlich “sinngemäße Abbildungen” für sich selber in Anspruch nimmt, könnte ein Prüfling mit Hinweis auf seine “sinngemäßen Abbildungen” innerhalb der Ausbilderpüfung ggf. darum bitten, das Prüfungsergebnis zu korrigieren …

Das Ansehen der IHKs im Hinblick auf die Ausbilderprüfungen leidet

Nach meiner Einschätzung führen die bei einigen IHKs – schon seit vielen Jahren – nicht korrekt durchgeführten Ausbildereignungsprüfungen schleichend zu einer ‘Entwertung’ dieser Prüfungen.

Nicht die betreffenden Inhalte meiner Webseite sind schuld: Sie dokumentieren die Probleme im Detail – statt vager Behauptungen!

Soweit die IHKs nicht rechtskonform informieren und prüfen und – wenn im nur ganz seltenen Ausnahmefall – auch eine Aufsichtsbehörde nicht gegen Rechtsverstöße einschreitet, sollte endlich die ‘Deutsche Industrie- und Handelskammer’ oder das ‘Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)’ etwas unternehmen. – Die akuelle AEVO-Version gilt schließlich bereits seit 2009!

Sammlung meiner Kritikpunkte an den Ausbilderprüfungen

Wie gut wissen Sie bereits für Ihre AEVO-Prüfung Bescheid?

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