problematisches Video zum Lehrgespräch

Video eines IHK-Prüfers

Der IHK-Prüfer und Trainerkollege Marc-Michael Gallus hat ein Video zu einem Lehrgespräch auf Youtube eingestellt. 

Dieses Lehrgespräch-Video ist für die Ausbildereignungsprüfung …

  • teilweise sehr gut,
  • teilweise problematisch und
  • in einem Teilbereich sogar gravierend falsch.

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Weitere Informationen

meine Kommentierung zu diesem Lehrgespräch-Video

Herr Gallus hatte meinen am 15.03.2014 geschriebenen Kommentar allerdings sofort gelöscht. 

Weil ich damit gerechnet hatte, hatte ich den Kommentar sicherheitshalber archiviert.

Screenshot von meiner Original-Kommentierung des Videos

In folgenden zwei wichtigen Punkten gefällt mir das Video

  • Der Inhalt des zunächst gezeigten Monologs ist gut, aber es ist eben kein Lehrgespräch! – Eigentlich müsste das Betrachten dieses ‘Unterrichts’ jeden (zukünftigen) Ausbilder abschrecken!
  • Die Demonstration des dann folgenden Lehrgespräches zeigt sehr gut, wie ein Ausbilder durch (überwiegend) offene Fragen einen Dialog mit einem Auszubildenden (oder mehreren) auslösen kann. Der Begriff ‘fragend-erarbeitende Methode’ wird wirklich gut erlebbar gemacht!

Es gibt weitere positive Verhaltensweisen des demonstrierenden Ausbilders (u. a. angemessene Feedbacks, Durchführung einer Erfolgskontrolle), auf die ich jedoch hier nicht eingehen will.

problematische Details in diesem Lehrgespräch-Video

Einige Details des Muster-Lehrgesprächs sind jedoch problematisch, weil IHK-Prüfungsausschüsse hierzu unterschiedliche Meinungen vertreten und auch deshalb, weil Personen, die sich auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereiten, hier sogar etwas Falsches demonstriert bekommen!

  • Der Ausbilder baut am Anfang mit Hilfe einiger Fragen eine persönliche Atmosphäre auf: “Wie geht es dir?”, “Wir hatten ja am Wochenende Hessen-Tag; bist du auch dort gewesen?”, “Und wie fandest du’s?” – Manche IHK-Prüfungsausschüsse werten ein solches Vorgehen ab, weil so getan werde, als ob man sich an diesem Morgen erstmalig begegnet sei.

    Vor allem aber unter dem Gesichtspunkt ‘Wer fragt, der führt!’ muss man dem Azubi dann auch die Gelegenheit lassen, solche Fragen ausführlich zu beantworten! Das kann dazu führen, dass die für die Prüfungssituation eng begrenzte Zeit (in der IHK Köln zum Beispiel nur zehn Minuten) dann nicht mehr ausreicht, das Lehrgespräch komplett durchzuführen. Das führt zur Abwertung.
  • Manche IHK-Prüfungsausschüsse legen (m. E. zurecht und sinnvoller als die Frage nach dem persönlichen Wohlbefinden) darauf Wert, dass zu Beginn des Unterrichts ein sachlicher Bezug zu etwas Vorangegangenem (insbesondere letzter Unterrichtsinhalt oder was gestern in der Abteilung bearbeitet worden war, …) hergestellt wird und zum Ende des Unterrichts ein sachlicher Ausblick gegeben wird (insbesondere ein Hinweis auf die praktische Umsetzung des Gelernten, Ankündigung des dann folgenden Unterrichtsinhalts, …). Das fehlt im Muster-Lehrgespräch, statt dessen heißt es: “Würden wir uns morgen zur nächsten Unterweisung sehen.
  • Ich möchte dir heute Morgen ein etwas spannenderes Thema ~vorstellen~.”, “Ich wollte dir einfach mal unsere Produkte etwas ~näherbringen~.”, “Ich möchte dir … die Produkte, die wir vertreiben, etwas näher ~vorstellen~.”, “Das ~Thema~ der heutigen Unterweisung ist, dass ich mit dir die Vorteile der Kunststoffwasserflasche gegenüber der Glaswasserflasche ~herausarbeite~.Der Text der ‘Wolkenkarte’ lautet: “Vorteile der Kunststoffflasche gegenüber der Glasflasche.” – Es ~geht~ hier also noch mal prinzipiell um die Vorteile der Kunststoffflasche gegenüber der Glasflasche.

    Trotz dieser mehreren ähnlichen Texte fehlt das Entscheidende, nämlich ein klar definiertes Lernziel, ….

Es fehlt das Entscheidende

… Trotz dieser mehreren ähnlichen Texte fehlt das Entscheidende, nämlich ein klar definiertes Lernziel, und das, obwohl im Vorspann und im Abspann zum Lehrgespräch auf die Wichtigkeit der ‘Visualisierung’ des ‘Lernziels’ hingewiesen wird! (zum Beispiel: “… dass das Feinlernziel … auch an die Tafel gebracht wird.”; eingeblendeter Text: “Ausbilder hat das Feinlernziel genannt und schriftlich festgehalten.” Das ist eine schlicht falsche Kommentierung.)

Nach meiner Kenntnis reduzieren die meisten Prüfungsausschüsse die Bewertung deutlich (nach meiner Meinung zurecht!), sofern kein Lernziel genannt, sondern nur der ‘Prozess’ (“werde ich dir vorstellen” o. ä.) angekündigt worden ist!

unangemessener Hilfsmittel-Einsatz

Es handelt sich um ein Lehrgespräch mit einer einzigen Auszubildenden, also nicht etwa mit einer Gruppe von Azubis. Der demonstrierte Hilfsmitteleinsatz (Whiteboard, vorbereitete Grafikelemente, Tafelanschrieb) würde zumindest von einigen IHK-Prüfungsausschüssen als unangemessen und damit ausdrücklich negativ bewertet werden. (Gleichwohl wird hier das Prinzip der Visualisierung gut dargestellt.)

Die Verwendung von Whiteboard, FlipChart, Moderationswand, Tageslichtprojektor, PC/Beamer wird von mehreren IHK-Prüfungsausschüssen (m. E. zurecht) nur dann als angemessen angesehen, wenn es darum geht, eine Gruppe von Lernenden zu unterrichten!

Nebenbei: Die Aufforderung des Ausbilders an die Auszubildende gegen Ende des Videos, das Tafelbild in das ‘Berichtsheft’ (gemeint ist: ‘Ausbildungsnachweis’) einzutragen, erscheint mir weltfremd: Der Eintrag ‘Vorteile der Kunststoffflasche’ würde völlig ausreichen! (Selbst das könnte man nur als ‘Modell’ ansehen, wenn man weiß, wie Ausbildungsnachweise tatsächlich geführt werden …)

Mein Fazit

Positiv: Das Muster-Lehrgespräch demonstriert in hervorragender Weise, wie ein Dialog im Lehrgespräch (fragend-erarbeitende Methode) ausgelöst wird.

Es wäre allerdings nützlich, wenn der Monolog zu Beginn nicht nur wegen ‘Langweiligkeit’, sondern noch viel mehr wegen der fehlenden Aktivierung des Lernenden und damit ausdrücklich wegen des geringeren Lernnutzens im Abspann kritisiert worden wäre.

NegativSchwerwiegender Fehler wegen fehlender Lernziel-Nennung. Insofern erscheint mir der eingeblendete Text: ‘Prüfer für die Ausbildereignung (AdA / AEVO) bei der IHK Kassel und IHK Hannover’ als problematisch. Allerdings ist (in noch größerem Zusammenhang) festzustellen, dass die IHK-Prüfungsausschüssen leider – trotz einheitlicher Rechtsgrundlage – unterschiedlich, zum Teil gegensätzlich und sogar rechtswidrig bewerten.

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