Lehrgespräch im schriftlichen und im praktischen Prüfungsteil
Das Lehrgespräch ist eine der wesentlichen Unterrichtsmethoden auch in der Berufsausbildung.
Deshalb wird das Lehrgespräch immer in der schriftlichen Ausbilderprüfung behandelt. Es kann aber auch Gegenstand Ihrer praktischen Prüfung sein.
Sofern Sie sich für einen Demonstrations-Unterricht (anstatt für eine Präsentation) innerhalb des praktischen Teils Ihrer Ausbilderprüfung entscheiden, kann das Lehrgespräch die richtige Ausbildungsmethode sein.
Für den Demonstrations-Unterricht (veralteter Begriff: ‘Unterweisung’) kommen eigentlich nur zwei der zahlreichen Unterrichtsmethoden infrage:
- die 4-Stufen-Methode, und zwar in ihrer modifizierten Form
- das Lehrgespräch – Das Lehrgespräch wird auch als fragend entwickelnde Methode bezeichnet.
Wofür eignet sich das Lehrgespräch?
Das Lehrgespräch eignet sich
- für kognitive Lernziele / kognitiver Lernbereich oder
- für affektive Lernziele / affektiver Lernbereich.
Die fragend entwickelnde Methode
Ein Lehrgespräch darf nicht mit einem Vortrag, einem Referat, einer Vorlesung oder einer Präsentation verwechselt werden: Bei einem Vortrag oder einer Präsentation sind die Zuhörer in einer relativ passiven Situation.
“Wer fragt, der führt.” – Durch geeignete Fragen lenken Sie Ihren Azubi so, dass er sich an der Erarbeitung des Lerninhaltes durch eigene Überlegungen und Aussagen aktiv beteiligen kann.
Das Lehrgespräch wird deshalb auch als fragend erarbeitende Methode oder als fragend entwickelnde Ausbildungsmethode bezeichnet.
Die fragend erarbeitende Methode hat gegenüber einem Vortrag zwei entscheidende Vorteile:
- Sofern Sie Ihrem Azubi geeignete Fragen stellen, steigern Sie seine Aktivität. Je höher die Aktivität beim Lernen, desto größer ist der Lernerfolg.
- Darüber hinaus wird Ihr Azubi sogar mehr Freude daran haben, den Lerninhalt mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten, als einen Vortrag ‘über sich ergehen’ zu lassen. – Das Lehrgespäch ist deshalb meist motivierender als ein Vortrag.
Die richtigen Fragen stellen
Das Lehrgespräch heißt so, weil Sie mit Ihrem Azubi einen Dialog führen sollen. Und einen Dialog kann man – mit guten Fragen – steuern.
Die meisten Ausbilder sind zunächst ratlos, weil es ihnen widersprüchlich erscheint, von den Azubis Antworten zum Lerninhalt bekommen zu können, weil die Azubis diesen Ausbildungsinhalt doch erst noch lernen sollen. Aber es funktioniert: mit geeigneten Fragen!
Es gibt nur wenige ‘Naturtalente’, die ohne Übung einen Lerninhalt mit Hilfe von Fragen vermitteln können!
Es ist aber nur eine Frage der Übung, um eine geeignete Fragetechnik zu lernen und dann auch wirkungsvolle Lehrgespräche führen zu können!
Lassen Sie sich von einer Übung anregen, die ich in meinem AEVO-OnlineKurs einsetze:
Der Nutzen einer solchen Übung
Sie könnten diese Art der Übung auf denjenigen Unterrichtsinhalt übertragen, den Sie in Ihrer Ausbilderprüfung mit Ihrem Azubi erarbeiten wollen.
- Auf die linke Seite schreiben Sie einfach die Aussagen zum Lerninhalt, die Sie Ihrem Azubi bei einem Vortrag erklären würden oder die Sie in einem Aufsatz aufschreiben würden. – Der fachliche Inhalt ist doch kein Problem für Sie!
- Da Sie in der Ausbilderprüfung aber keinen Vortrag halten dürfen, brauchen Sie die einzelnen Aussagen jetzt nur noch in öffnende und weiche Fragen umzuformen.
Und wie schaffen Sie es konkret, öffnende Fragen zu entwickeln?
Die Lösung liefert Ihnen das Motto-Lied der Sesamstraße: “Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum?“ – siehe oben (die eingeblendete Übung)
Auf die Fragewörter kommt es an
Versuchen Sie, eines dieser Frage-Wörter “Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum?“ in die jeweilige Aussage zu integrieren!
Es reicht völlig, wenn Sie zunächst nur jede dritte oder vierte Aussage in eine öffnende Frage umwandeln.
Anschließend werden Sie es schaffen, auch zu denjenigen Aussagen noch passende Fragen zu entwickeln, zu denen es Ihnen im ersten Anlauf noch nicht gelungen war.
Wichtig: Stellen Sie keine Ja- / Nein-Fragen!
Besonders akkurate Prüfer innerhalb der Ausbilderprüfung bemängeln nämlich auch Fragen folgender Art:
“Können Sie mir bitte mal erklären, wie … wohl funktionieren wird?”
Rein formal ist das tatsächlich keine öffnende Frage, denn der Azubi könnte diese Frage durchaus abschließend mit Ja oder mit Nein beantworten … – Dabei ist es doch ganz einfach, diese Frage umzuformulieren, zum Beispiel so:
“Wie wird … wohl funktionieren?“
Es gibt aber auch vermeintlich öffnende Fragen, zum Beispiel
- “Wann ist das passiert?“
- “Wo steht das?”
Obwohl dies keine Ja- / Nein-Fragen sind, sind sie ebenfalls nicht öffnend. Denn diese Art von Fragen führt auch nur zu kurzen Antworten, zum Beispiel:
- “gestern” oder
- “im Kaufvertrag“.
Diese Fragen tragen also nicht wirklich zu einem Gespräch bei.
Warum sollten Ihre Fragen auch weich formuliert sein?
Formulieren Sie Ihre offenen Fragen in einer weichen Art:
“Wie könnte das nach Ihrer Meinung geregelt sein?” – “Welche Möglichkeiten schlagen Sie persönlich vor?” – “Wie könnte man in diesem Fall vorgehen?”
Weich formulierte Fragen sind das Gegenteil von Faktenfragen.
Faktenfragen sind zum Beispiel: “Wie ist das geregelt?” – “Welche Möglichkeiten gibt es hier?” – “Wie gehen wir in diesem Fall vor?”
Faktenfragen sind nur für Wiederholungen und für Erfolgskontrollen angemessen: In der Phase des fragenden Erarbeitens ist das Faktenwissen auf Seiten des Azubis ja noch nicht vorhanden.
Wenn Sie Ihre Fragen in einer weichen Art stellen, sind Ihre Azubis eher bereit und in der Lage, Ihre Fragen zu beantworten. Denn auf die Frage “Wie könnte …?” ist quasi jede Antwort akzeptabel.
Tipp: So erstellen Sie Ihr Unterrichtskonzept recht schnell
Sofern Sie noch nicht darin geübt sind, Lehrgespräche mit öffnenden, weichen Fragen zu führen, hilft Ihnen folgender Tipp:
- Stellen Sie zunächst die wichtigsten Aussagen und Feststellungen zum betreffenden Lerninhalt zusammen – ‘Stoffsammlung‘.
- Bringen Sie diese Aussagen und Feststellungen in eine sachlogische Reihenfolge.
- Anschließend brauchen Sie nur noch möglichst viele Aussagen in öffnende und weiche Fragen umzuwandeln.
- Tragen Sie diese Fragen in Ihr Unterrichts-Konzep ein, damit Sie innerhalb des praktischen Teils Ihrer Ausbilderprüfung immer wieder einmal einen Blick darauf werfen können. – In den allermeisten IHKs und HwKs dürfen Sie Ihr Unterrichts-Konzept als Spickzettel verwenden
Generalprobe Ihres Lehrgespräches mit dem Handy aufzeichnen … und checken
Führen Sie rechtzeitig vor Ihrer Ausbilderprüfung eine Generalprobe des Lehrgesprächs durch und zeichnen Sie es mit dem Handy auf.
Anschließend prüfen Sie anhand der Videoaufzeichnung und einer Checkliste die Qualität Ihres Lehrgespräches: Ein gutes Ergebnis im ersten Teil der praktischen Prüfung ist eine gute Basis für das dann folgende Fachgespräch.
Falls Sie innerhalb Ihres Prüfungsvorbereitungs-Seminar keine Möglichkeit haben, sich Ihr Lehrgespäch detailliert bewerten zu lassen, könnten Sie sich für die Teilnahme am Aufbau-Modul meines AEVO-OnlineKurses entscheiden. – Als Option steht Ihnen auch ein Konzept- sowie ein Video-Check zur Verfügung.
Wie gut wissen Sie bereits Bescheid?
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