Ausbilderschein IHK Krefeld

Lange Zeit gar keine Infos zum Ausbilderschein bei der IHK Krefeld

Lange Zeit gab es auf der Webseite der IHK Krefeld keinerlei Informationen zur Prüfung auf den Ausbilderschein. Das war nicht nur eine unakzeptable Intransparenz. Es hat einigen Prüflingen sogar geschadet, siehe folgender Absatz.

Zur IHK Krefeld gehört auch die Zweigstelle Mönchengladbach.

 

Rückmeldung eines meiner Seminarteilnehmer

In Mönchengladbach muss man einen Auszubildenden zur Prüfung mitbringen. Leider stand das nicht in der Prüfungseinladung, so dass ich ohne Auszubildenden da stand. Ich hätte mich wahrscheinlich gründlicher im Vorfeld informieren müssen.“

Anmerkung: Da es hierzu keinerlei Infos auf der IHK-Webseite gibt, hatte ich mir von der IHK die betreffende Unterlage per eMail-Anhang schicken lassen („Hinweis praktische Prüfung neue VO.pdf“); die PDF enthielt keinen entsprechenden Hinweis …

Daraufhin hatte ich eine Mail an die IHK geschrieben:

Guten Tag, Frau …,

von einem meiner Teilnehmer aus dem Seminar zur Vorbereitung auf den Ausbilderschein erhielt ich unter anderem folgendes Feedback:

„In Mönchengladbach … “ [weiter siehe obiger Text]

Weder auf der IHK-Webseite, noch in dem von Ihnen erhaltenen Hinweisblatt gibt es die betreffende Info. – Bitte stellen Sie sich vor, Sie würden unmittelbar vor Abnahme Ihrer mündlichen / praktischen AEVO-Prüfung erfahren, dass Sie insoweit schlecht vorbereitet sind. –Die meisten Prüflinge sind vor Prüfungen sowie nervös, und dann auch das noch!

Sofern die IHK Mittlerer Niederrhein ihre eigenen SeminarteilnehmerInnen in irgendeiner Weise über dieses Prüfungsdetail informiert, TeilnehmerInnen anderer Institute aber nicht, stellt das eine relevante Benachteiligung dieser ‚fremden‘ Prüflinge dar!

Deshalb bitte ich Sie, die wesentlichen Hinweise zur Prüfung zum Ausbilderschein auf der Webseite möglichst rasch, und zwar insoweit auch komplettiert zu veröffentlichen.

Auf meiner Webseite […] habe ich die derzeitige Situation dargestellt.

Beste Grüße
Ihr Reinhold Vogt

 

Umgehend erhielt ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Vogt,

vielen Dank für den Hinweis. Wir werden die Angelegenheit intern besprechen und das Hinweisblatt entsprechend ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. …

Aus- und Weiterbildung

= = =

Rückmeldung eines anderen Seminarteilnehmers, den ich auf den Ausbilderschein vorbereitet hatte

Ihm wurde in der IHK Krefeld ca. zwei Minuten nach Beginn seines Lehrgesprächs untersagt, weiterhin sein Unterweisungskonzept als ‚Spickzettel‘ zu nutzen. (Zitat von der IHK-Krefeld-Webseite: „Der Prüfungsbewerber wird gebeten, am Tag der praktischen Prüfung dem Prüfungsausschuss ein Konzept in 4-facher Ausfertigung vorzulegen.“)

Während der Beratung der Prüfer hatte der Prüfling im Wartebereich mit einer Teilnehmerin aus der Prüfung in einem der Nachbarräume gesprochen und dabei erfahren, dass sie ihr Konzept hatte nutzen dürfen!

Als ich meinen Ausschuss darauf ansprach, sagte man mir, dass ich ja kein Konzept, sondern ein Drehbuch hatte.

=

ein paar Tage später:

Mit der IHK habe ich soeben telefoniert. Dort sagte man mir, dass es nicht okay ist, ein Unterweisungskonzept vorzulegen, aus dem man ähnlich wie bei einem Drehbuch alles ablesen könne. Daher sei das Verhalten des Ausschusses so wohl auch okay gewesen.

Kommentar:

Genau diese Art des Unterweisungskonzeptes haben meine bislang weit mehr als 1.000 SeminarteilnehmerInnen seit Jahren erstellt und während der Prüfung zum Ausbilderschein genutzt! – Bislang hatte ich noch nie davon erfahren, dass die Verwendung dieser Konzept-Version untersagt wurde … – Selbstverständlich soll das Konzept während der Unterrichtssimulation auf keinen Fall abgelesen werden, aber als verwendeter ‚Spickzettel‘ wurde es bislang noch nie beanstandet!

 

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