Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde zum 1. Jan. 2020 geändert
Ende 2019 hat der Bundesrat dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) zugestimmt. Durch dieses Gesetz wurden Teile des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geändert.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nennt folgende Neuerungen als die wesentlichen
- Stärkung und Weiterentwicklung der “beruflichen Fortbildung”
- Mindestvergütung für Auszubildende
- Stärkung der Teilzeit-Berufsausbildung
- Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung
- Verbesserte Rahmenbedingungen für “rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt”
- Gleichstellung erwachsener mit jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung für und Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten – Diese Regelungen gelten seit dem 1.1.2020 auch für die bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse, galten aber teilweise schon seit Jahren aufgrund von Rechtsprechung.
Zu den BBiG-Änderungen finden Sie weiter unten ein Muster aus meiner Lernkartei.
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