Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde zum 1. Jan. 2020 geändert
Am 29. Nov. 2019 hat der Bundesrat dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) zugestimmt. Durch dieses Gesetz wurden Teile des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geändert.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nennt folgende Neuerungen als die wesentlichen
- Stärkung und Weiterentwicklung der “beruflichen Fortbildung”
- Mindestvergütung für Auszubildende
- Stärkung der Teilzeit-Berufsausbildung
- Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung
- Verbesserte Rahmenbedingungen für “rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt”
- Gleichstellung erwachsener mit jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung für und Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten – Diese Regelungen gelten seit dem 1.1.2020 auch für die bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse, galten aber teilweise schon seit Jahren aufgrund von Rechtsprechung.
Gegenüberstellung von bisherigem und neuem BBiG-Text
Möchten Sie testen, inwieweit Sie bereits mit den neuen BBiG-Regelungen vertraut sind?
- Inwiefern ist die Berufsausbildung auch in Teilzeit möglich?
- Wie hoch muss die Ausbildungsvergütung sein?
- Für welche Anlässe hat der Ausbildende den Auszubildenden von der Ausbildung freizustellen (und für diese Zeit die Ausbildungsvergütung weiter zu bezahlen)?

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