Dauer der Präsentation / Durchführung innerhalb der praktischen AEVO-Prüfung
Ein Prüfling hatte seine AEVO-Prüfung bei der IHK Karlsruhe ablegen wollen. In diesem Zusammenhang hatte er mich auf einen vermeintlichen Fehler in meinen Unterlagen hinweisen wollen: Der erste Teil der praktischen Prüfung dauere nicht maximal 15 Minuten (wie von mir geschrieben), sondern laut IHK Karlsruhe zwischen 10 und 20 Minuten. – Die Aussage einer IHK habe ja eine größere Zuverlässigkeit als die eines AEVO-Referenten und Herausgeber einer AEVO-Lernkartei …
Die Aussage “20 Minuten” hatte ich dann tatsächlich auf der Webseite der IHK Karlsruhe gefunden. Daraufhin hatte ich der IHK Karlsruhe folgende eMail geschickt (12. Mai 2017):
Guten Tag, Frau XXX,
auf einer Ihrer Webseiten hat sich ein gravierender Fehler eingeschlichen, weil die dort genannte Zeitangabe („20 Minuten“) rechtswidrig ist:
Ich bitte Sie, die Information zu korrigieren: (Link zur damaligen Webseite der IHK)
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich nach der Korrektur kurz benachrichtigten, damit ich anschließend meine Webseite aktualisieren kann.
Beste Grüße aus Waldbröl
– Ihr Reinhold Vogt –
Die nicht ungewöhnliche Ignoranz einer IHK
Die IHK hatte nicht geantwortet. Eine solche Ignoranz einer IHK war für mich nicht ungewöhnlich. Ich brauchte mich darüber aber nicht zu ärgern, weil ich längst den passenden “Hebel” kannte:
Am 17. Juni hatte ich folgende Fachaufsichtsbeschwerde an die betreffende Aufsichtsbehörde geschrieben (mit Kopie für Frau XXX):
Guten Tag,
die IHK Karlsruhe nennt auf Ihrer Webseite zum praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung eine falsche Zeitangabe.
Weil ein Teil der deutschen IHK-Organisation seit Jahren die AEVO-Prüfungen in Teilbereichen rechtswidrig durchführt (zum Teil sogar in gravierender Weise rechtswidrig), aber auf entsprechende Hinweise überhaupt nicht reagiert, reiche ich hiermit gegen die IHK Karlsruhe eine Fachaufsichtsbeschwerde ein.
Begründung:
Die IHK Karlsruhe nennt als Dauer für die ‘Präsentation’ bzw. für die ‘Durchführung einer Ausbildungssituation’ eine Zeit von “10-20” Minuten. – § 4 AEVO sieht demgegenüber seit August 2009 vor: “Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.”
Ich bitte Sie, die IHK Karlsruhe zu veranlassen, die betreffende Zeitangabe auf ihrer Webseite und auf dem downloadbaren Dokument zu korrigieren.
Mit freundlichem Gruß
Reinhold Vogt
Und das war das Ergebnis
Am 26. Juni schrieb mir dann die IHK folgende eMail:
Betreff: AW: Fachaufsichtsbeschwerde gegen die IHK Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Vogt,
vielen Dank für Ihre Mail und den Hinweis der falschen Zeitangabe zur Ausbildereignungsprüfung auf unserer Homepage.
Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir die Zeitangabe gemäß der Verordnung angepasst haben.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
YYY
Auch diese Seite dient der Dokumentation, um meine teilweise Kritik am AEVO-Prüfungsverfahren zu belegen. – Weitere Details finden Sie über die Seite Kritik an AEVO-Prüfungen.