Inhalt dieser Webseite
- Was ist für Sie einfacher?
- ‘Unterweisung’ oder Präsentation: Wer darf wählen?
- Warum empfehle ich die ‘Unterweisung‘
- Und auch diese Gründe sprechen für die ‘Unterweisung’
- Aussage des stellvertretenden Leiters Aus- und Weiterbildung der IHK Koblenz
- Wie wird die ‘Unterweisung‘ innerhalb der Ausbilderprüfung bewertet?
- Ein in zahlreichen Punkten kritisierbarer AEVO-Bewertungsbogen der IHK Essen
vorab: ‘Unterweisung‘ ist ein zwar noch immer gebräuchlicher, aber längst veralteter Begriff
- Der nach der aktuellen AEVO passendere Begriff ist ‘Durchführung einer Ausbildungssituation‘.
- Man kann stattdessen zwei einfache und gleichzeitig treffende alternative Begriffe verwenden: ‘Demonstrations-Unterricht‘ oder ‘Unterrichts-Simulation‘.

Was ist für Sie einfacher?
Nachdem Sie den schriftlichen Teil der Ausbilderprüfung abgelegt haben, folgt der praktische AdA-Prüfungsteil.
§ 4 (3) AEVO hört sich umständlich an:
“Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.“
Der für diese Abhandlung entscheidende Teil ist in folgender Formulierung leichter zu verstehen:
- Den ersten Teil bildet die “Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation” oder die “Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation” (umgangssprachlich verkürzt: “Präsentation” oder “Unterweisung”)
- Als zweiter Teil folgt das Fachgespräch.
Bei der ‘Unterweisung’ handelt es sich um einen kleinen Unterricht, der vor der Prüfungskommission vorgeführt wird: Es geht also um eine Unterrichtssimulation.
Die ‘Unterweisung ‘wird typischerweise als Lehrgespräch oder als 4-Stufen-Methode durchgeführt. Die Entscheidung für die eine oder die andere ‘Unterweisungs’-Methode (Unterrichtsmethode) hängt vom Lernziel ab: Eine falsch gewählte Methode gefährdet das Bestehen der praktischen AdA-Prüfung!
Eine ‘Unterweisung‘ durchzuführen, ist im Normalfall leichter! – Eine detaillierte Begründung finden Sie weiter unten.
‘Unterweisung’ oder Präsentation: Wer darf wählen?

§ 4 AEVO kann nur so interpretiert werden, dass der Prüfling das Entscheidungsrecht hat, ob er für seine praktischen AdA-Prüfung die Präsentation oder die ‘Unterweisung’ wählt.
Der betreffende AEVO-Text gilt bereits seit 2009. Aber es gibt noch immer einzelne IHKs, die ihre Ausbilderprüfung insoweit rechtswidrig durchführen. Diese IHKs wollen vor allem eine Präsentation erleben und nicht die ‘Unterweisung’.
Gegen mehrere IHKs, die den Teilnehmern meiner Seminare zur Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung das Wahlrecht verweigert hatten, hatte ich – erfolgreich – jeweils eine Aufsichtsbeschwerde eingelegt.
Ich empfehle jedem Prüfling, unbedingt eine Unterrichts-Simulation durchzuführen!
Warum empfehle ich die ‘Unterweisung‘

In der ‘Unterweisung’ geht es lediglich darum, einen berufs–fachlichen Inhalt pädagogisch gut zu vermitteln: Den berufs–fachlichen Inhalt beherrschen die zu prüfenden Ausbilder ja bereits!
Bei der Präsentation innerhalb der Ausbilderprüfung geht es dagegen um zwei Anforderungen, die für die Ausbilder neu sind, nämlich
- alle denkbaren Aspekte einer Ausbildungssituation (Diese Aspekte haben die Ausbilder in den Kursen zur Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung gerade erst kennen gelernt.)
- möglichst gut darzubieten.
Fazit: Bei einer ‘Unterweisung’ brauchen die Prüflinge nur eine neue Herausforderung zu meistern, nämlich vor der AEVO-Prüfungskommission einen guten Unterricht zu simulieren.
weitere Begründungen
- Es ist für die Ausbilder im Normalfall leichter, eine gute Unterrichts-Simulation, also eine ‘Unterweisung’, anstelle einer guten Präsentation durchzuführen. (Das entspricht auch der Aussage des stellvertretenden Leiters Aus- und Weiterbildung der IHK Koblenz, siehe weiter unten.)
- Ein Kurs zur Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung soll insbesondere die Kompetenz stärken, Azubis praktisch auszubilden und sie hierbei zu aktivieren. – Bei Präsentationen werden die Azubis dagegen in passives Konsumieren gedrängt!
- In den letzten Jahren mussten die Zeiten für die AdA-Kurse aus mehreren Gründen kürzer werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich eher auf gutes pädagogisches Arbeiten zu konzentrieren, anstatt die zur Verfügung stehende Seminarzeit auf ‘Unterweisung’ und auf Präsentation aufzuteilen.
Und auch diese Gründe sprechen für die ‘Unterweisung’
- Ausbilder haben im Berufsalltag eher Azubis zu unterrichten, als vor dem Betriebsrat oder der Geschäftsleitung zu präsentieren!
- Nach meinen Erfahrungen stellen die Prüfer innerhalb der Ausbilderprüfung teilweise sehr hohe Anforderungen an die Präsentation. – Die Anforderungen der Prüfer in den einzelnen IHKs an ‘Unterweisungen’ unterscheiden sich seit Jahren leider recht erheblich; aber noch mehr Unterschiedlichkeit gibt es bei der Bewertung von Präsentationen!
- Der teilweise hochgelobte Nutzen von Präsentationen wird von der pädagogischen Wissenschaft angezweifelt. Christof Wecker, Professor für Empirische Unterrichtsforschung an der Uni Hildesheim, hat auf der Basis von 40 weltweit veröffentlichter Studien eine Meta-Analyse durchgeführt. Wecker kommt danach zum Schluss: „Der Effekt ist klein. … Die Zuhörer lernen nur ein kleines Bisschen mehr, wenn der Vortragende Folien einsetzt.“
Aus diesen Gründen führen die Teilnehmer meiner AdA-Kurse zur Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung seit Jahren nur noch ‘Unterweisungen’ durch: Ich bereite meine Teilnehmer bereits seit Jahren nicht mehr auf Präsentationen vor. – Gleiches gilt für meinen AEVO-OnlineKurs. (kostenfreier AEVO-Schnupperkurs)
Aussage des stellvertretenden Leiters Aus- und Weiterbildung der IHK Koblenz
“… die mündlichen Prüfungsergebnisse fallen seit der letzten Novelle der Prüfungsordnung durchgehend schlechter aus als bei den schriftlichen Prüfungen (dort hat sich gegenüber der früheren Verordnung auch inhaltlich kaum etwas geändert). Aber genau diesem Prozess wollen wir – unabhängig vom Bildungsträger – begegnen, indem wir versuchen bei den Ursachen ein “bestimmtes” Muster zu finden. Am meisten Probleme bereitet wohl die Präsentation.”
Ich erhielt diese Information innerhalb meiner Auseinandersetzung mit der IHK Koblenz. Diese Auseinandersetzung endete damit, dass der praktische Teil der Ausbilderprüfung annulliert werden musste, nachdem gleich fünf meiner insgesamt 15 Seminarteilnehmer die Ausbildereignungsprüfung ungerechtfertigt und rechtswidrig zunächst nicht bestanden hatten. – In der anschließenden wiederholten Erst-Prüfung (ohne erneut die Prüfungsgebühr bezahlen zu müssen) haben zwei dieser fünf Teilnehmer im praktischen Prüfungsteil die Note “Befriedigend”, zwei weitere die Note “Gut” und eine Teilnehmerin sogar die Note “Sehr gut” erreicht. – Die IHK Koblenz hatte den ursprünglichen Prüfungsausschuss zuvor aufgelöst …
Auch dieser Hintergrund (“Am meisten Probleme bereitet wohl die Präsentation.”) könnte alle Ausbilder veranlassen, innerhalb der Ausbilderprüfungen nur die ‘Unterweisung’ zu wählen!
ein weiteres Indiz:
Ein wirklich cleverer Ausbilder war bei der IHK Köln – bei zwei verschiedenen Prüfungskommissionen – mit seiner Präsentation durchgefallen. Die beiden Prüfungskommissionen hatten nach Auskunft des Prüflings jeweils unterschiedliche Vorstellungen von der Präsentation. – Danach hatte dieser Ausbilder Kontakt zu mir aufgenommen. Ich habe ihn in einem Einzel-Coaching auf eine Unterrichts-Simulation vorbereitet. Schließlich hatte dieser Ausbilder – im dritten und letztmöglichen Anlauf – seine Ausbilderprüfung bei der IHK Bonn bestanden: mit “Sehr gut” (92%-Punkte)!
noch ein Indiz:
“Mein Kurslehrer hat uns damals klipp und klar gesagt, was geht und was eben nicht. Das ging so weit, dass er uns alle genötigt hat, ein Lehrgespräch durchzuführen, da die Durchfallquote bei Präsentationen exorbitant hoch war (das unterscheidet sich von Kammer zu Kammer)” Quelle: ein Post im Forum des Bundesinstiuts für Berufsbildung
Wie wird die ‘Unterweisung‘ innerhalb der Ausbilderprüfung bewertet?

Die IHKs haben für die Ausbilderprüfung jeweils ihre eigenen Bewertungs-Checklisten. Diese Checklisten enthalten aber meist dieselben Bewertungs-Schwerpunkte.
Innerhalb meiner Seminare zur Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung und in meinem AEVO-OnlineKurs verwenden wir eine quasi universelle Checkliste. Diese Bewertungs-Checkliste hat sich bei der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung seit vielen Jahren bewährt!

Ein in zahlreichen Punkten kritisierbarer AEVO-Bewertungsbogen der IHK Essen

Übrigens: Die meisten IHKs halten ihre Bewertungsbogen unter Verschluss. Selbst in den Widerspruchsverfahren gegen ungerechtfertigte Bewertungen ‘durchgefallen’ weigern sie sich häufig, den Prüflingen eine Kopie des AEVO-Prüfungsprotokolls zur Verfügung zu stellen. – Der ausgefüllte Bewertungsbogen ist Teil des Prüfungsprotokolls.