Die Zulassung zur Ausbildereignungsprüfung wurde beschränkt, s. Abbildung; das war (seit 2009) rechtswidrig.
Screenshot von März 2014
Nachdem ich die IHK am 19. März 2014 um Korrektur gebeten hatte, aber nichts passierte, habe ich am 30. April eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die IHK München und Oberbayern eingereicht.
Von der Aufsichtsbehörde kam die Antwort innerhalb nur einer Woche:
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Mit liegt ein Hinweis vor (Stand: Juni 2014), dass die Konzepte in der IHK München widerrechtlich (und zwar mit 10 von 100 möglichen Punkten) bewertet werden. – Falls ein Prüfling glaubhaft belegen kann, dass sein Konzept bewertet wurde, hat er die Möglichkeit, wegen dieses Formfehlers Widerspruch einzulegen. Der praktische Prüfungsteil muss dann annulliert werden.
Ergänzung von Juli 2014: Das Bayerische Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien hat aufgrund einer Fachaufsichtsbeschwerde (in diesem Fall aber nicht von mir) die IHK München kontaktiert; die IHK München bestätigte, dass die Konzepte derzeit bewertet werden …