Ausbilderschein IHK Dresden

Prüfung auf den AdA-Schein bei der IHK Dresden ist rechtswidrig

Eine PDF der IHK Dresden sagte aus (2. Juni 2014), dass das schriftliche Konzept zur Präsentation bzw. Durchführung einer Ausbildungssituation bewertet wird: „… Bewertungsschwerpunkte … schriftliche Vorbereitung …“

problematische Ausbildereignungsprüfung der IHK Dresden

Sie können sich auf folgende möglichen Bewertungsschwerpunkte einstellen: schriftliche Vorbereitung:“ – Es wird angekündigt, dass das Konzept (rechtswidrig) bewertet wird.

Eine solche Bewertung war bereits seit mehr als fünf Jahren rechtswidrig (Details).

Tipp: Falls die praktische Prüfung in die Hose gehen sollte, erheben Sie gegen das Prüfungsergebnis Widerspruch, und zwar mit Hinweis auf diesen eklatanten Formfehler. Die Prüfung muss dann annulliert werden, und Sie können die Prüfung kostenfrei wiederholen. Die erste AdA-Prüfung zählt dann als nicht durchgeführt.

weiterhin rechtswidriges Verhalten bei der IHK Dresden

Bei einer Überprüfung der Materialien (März 2015) stellt sich heraus, dass die IHK Dresden nicht mehr erwähnt, ob / dass die schriftliche Vorbereitung bewertet wird:

IHK Dresden - 2

Sie können sich auf folgende möglichen Bewertungsschwerpunkte einstellen: Planung:“ – Was die IHK unter ‚Planung‘ versteht, ist im Folgenden ausgeführt:

IHK Dresden - 3

Das maschinenschriftliche Konzept wurde also weiterhin rechtswidrig bewertet. – Der beanstandete Passus wird erst seit Herbst 2017 nicht weiter verwendet.

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Frage eines Prüflings, der die Prüfung im Herbst 2017 bei der IHK Dresden abgelegt hat:

Guten Tag, Herr Vogt,

aus Ihrem Video (siehe www.aevoExperten.de) hatte ich verstanden, dass man das Konzept als erlaubten Spickzettel verwenden darf. Die Dozentin in meinem Vorbereitungskurs sagt aber das Gegenteil. – Was ist denn nun richtig?

Lieber Herr …,

ich schließe nicht aus, dass es auch Prüfungsausschüsse gibt, die die Nutzung eines Konzeptes verbieten – zumal es zahlreiche IHKs / HwKs (mit deren jeweils mehreren Prüfungsausschüssen) gibt, die jahrelang eindeutig rechtswidrig geprüft haben! Wenn Sie hierzu Details erfahren wollen: www.aevo-lernkartei.de/hwk-koeln und www.aevo-lernkartei.de/kritik-am-ihk-system

Es gibt inzwischen zumindest zwei IHKs, die überhaupt kein Konzept mehr sehen wollen!

Sofort Ihre IHK / HwK ein Konzept verlangen sollte, wäre es widersinnig, wenn Sie dieses Konzept dann nicht benutzen dürfen, …

  • denn ein Konzept wird typischerweise genau für den Zweck gemacht, dass man den Unterricht sorgfältig plant UND es dann auch in der Prüfung (als Spickzettel) nutzen darf!
  • denn es geht bei der AEVO-Prüfung ja nicht um eine Gedächtnis-Prüfung!

Bitte klären Sie diese Frage am besten direkt mit Ihrer IHK. – Ich würde mich freuen, wenn Sie mich dann über deren Antwort informieren würden.

Guten Tag, Herr Vogt,

leider dufte ich mein Konzept nicht bei der Prüfung verwenden. – Ich hatte vorher bei unserer IHK in Dresden angerufen und gefragt, ob ich mein Konzept benutzen darf. Die Dame meinte, dass das nicht empfehlenswert sei. Sie gab aber zu, dass in verschiedenen Bundesländern die Prüfungen sehr unterschiedlich ablaufen.

ohne weiteren Kommentar!

 

Info eines Prüflings von Mai 2019

In meiner prakt. Prüfung ist mir als Mangel mitgeteilt worden, dass ich „im Unterweisungskonzept das operationalisierte Feinlernziel nicht aufgeführt habe“.

Ich empfehle jedem Prüfling, ein „sauber“ formuliertes Feinlernziel ins Konzept mit aufzunehmen. Wenn es fehlt, kann das von den Prüfern selbstverständlich kritisch kommentiert werden. – Ein Mangel im Konzept darf trotzdem nicht mit in die Bewertung einfließen! – ggf. das Prüfungsprotokoll einsehen!

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